Dienstag, 27. Dezember 2005

Neues Gleichstellungsgesetz: Behinderte Richter und Lehrer sind vielleicht bald Alltag

  • Fachliche Eignung statt körperlicher Eignung gefordert
  • Begutachtungsfrist des Gesetztes endet im Jänner

Behinderten wird künftig der Zugang zu Berufen wie Lehrer, Richter, Krankenpfleger oder Heilmasseur ermöglicht. Das gibt das neue Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz vor, das kurz vor Weihnachten in Begutachtung geschickt wurde. Demnach wird in den jeweiligen Berufsgesetzen der Passus "körperliche und geistige Eignung" durch einen der fachlichen Eignung ersetzt.

Nach Angaben des Sozialministeriums ergibt sich daraus auch eine rechtliche Stärkung der Behinderten, die klagen können, wenn sie für die jeweilige Tätigkeit nur auf Grund ihres Handicaps nicht berücksichtigt werden.

Bei den Richtern wird beispielsweise der Begriff der "geistigen und körperlichen" Eignung durch jenen der persönlichen und fachlichen Eignung ersetzt. Zusätzlich wird der Begriff der "gesundheitlichen Verfassung" eingeführt. Bei den Lehrern wird schlicht der generelle Begriff "Eignung" für die Ausübung des Berufs eingeführt. Die Diskriminierung Behinderter war bis jetzt damit argumentiert worden, dass es etwa bei der Evakuierung in Notfällen zu Problemen könnte.

Bei den Gesundheitsberufen kommt künftig der Begriff "gesundheitliche Eignung" zur Anwendung. Darunter ist laut Gesetzeserläuterung unter anderem die physische Fähigkeit zu verstehen, den jeweiligen Job fachgerecht auszuüben. Hinzu verlangt wird "Intelligenz und psychische Stabilität" sowie die Fähigkeit, entsprechende Strategien zur persönlichen Bewältigung der psychischen Anforderungen des Berufs zu entwickeln. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz endet mit Ende Jänner. (apa)

27.12.2005 16:04