Debatte nach Jemen-Entführung: Geiseln sollen ihre Befreiung künftig selber bezahlen
- Politiker für Konsequenzen bei fahrlässigem Verhalten
- "Entführungs-Versicherung" und Beteiligung überlegt
MITSTIMMEN: Sollen Geiseln Befreiung selber zahlen?
·NETWORLD-UMFRAGE
Sollen Geiseln für ihre Befreiung bezahlen?
·Jemen: Kein Lösegeld
und keine Freilassung
Österreicher kamen ohne
Deal mit Entführern frei
·D: Politiker warnen Ofthoff vor Rückkehr
Ex-Geisel: "Ich bin jahre-lang mein eigener Herr"
·Osthoff soll sich jetzt vom Irak fern halten
Deutsche Regierung will Rückkehr verhindern
·Ständig Entführungen
von Ausländern
Außenministerium rät von Individualreisen ab
·HINTERGRUNDINFO zur Republik Jemen
Land ist erst seit 1990 ein vereinigter Staat
·Verschleppt, ver-steckt & oft ermordet
Viele Geiseln überlebten Entführung im Irak nicht
Nach der Entführung zweier Österreicher im Jemen macht sich die Politik nun Sorgen um die Kosten. Vertreter der vier Parlamentsparteien fordern ein Nachdenken darüber ein, ob der Staat Kosten zurückfordern kann, die durch fahrlässiges Verhalten von Touristen entstehen - etwa durch das Ignorieren von Reisewarnungen des Außenministeriums. Bisher werden die von der Republik getätigten Aufwendungen bei Entführungen, wie Lösegeldzahlungen, vom Steuerzahler getragen.
Im Ö1-Mittagsjournal nahmen Vertreter der vier Parlamentsfraktionen zu der Problematik Stellung. Der außenpolitische Sprecher der ÖVP, Michael Spindelegger, meinte, man müsse darüber nachdenken, welche Regressansprüche der Staat bei außergewöhnlichen Aufwendungen stellen könne, wenn sich jemand abseits gesicherter Routen im Ausland bewege.
SPÖ-Clubobmann Josef Cap kann sich eine spezielle Versicherungsform vorstellen, die der "Entführungsindustrie" Rechnung trägt. Dies könnte auch eine Präventivwirkung haben, sollten Reisende zum Abschluss einer derartigen Versicherung verpflichtet werden, wenn sie sich in Risikogebiete begeben.
Die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Lunacek, sprach sich ebenfalls für eine Versicherung beziehungsweise eine Kostenbeteiligung auf, wenn jemand Warnungen missachtet und dadurch die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen muss.
Der Freiheitliche Klubobmann Herbert Scheibner regte eine Regelung analog der Lawinenopferbergung an. Wenn sich jemand fahrlässig verhalte, müsse er mit einer Kostenbeteiligung in gewissen Grenzen rechnen müssen.
Die beiden im Jemen entführten Geisel waren trotz einer bestehenden Reisewarnung in einer gefährlichen Provinz unterwegs. Auf Intervention des Außenministeriums kamen sie frei - die Aktion hat aber gewisse Kosten verursacht. (apa/red)
