Tempo 160 auf der Tauernautobahn: Laut Verfassungsrechtler Öhlinger rechtswidrig
- VCÖ: Es bestehen schwere Sicherheitsbedenken
Bund könnte bei Unfall haftbar gemacht werden - UMFRAGE: Soll Tempo 160 auf Autobahnen kommen?
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Der im Mai kommenden Jahres auf der Tauernautobahn in Kärnten startende Tempo-160-Pilotversuch ist nach Ansicht von Verfassungsrechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger rechtswidrig. Der VCÖ wies darauf hin, dass der Bund bei einem Unfall haftbar gemacht werden könnte.
Die entsprechende Verordnung von Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) stütze sich auf Paragraf 43 der Straßenverkehrsordnung. Dieser Paragraf besage, "dass die gesetzlich vorgesehende Geschwindigkeit zwar erhöht werden kann, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, aber nur dann, wenn aus Gründen der Sicherheit keine Bedenken dagegen bestehen. Es ist evident, dass gegen den Vorschlag von Tempo 160 auf einer Autobahn Bedenken aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs bestehen. Dazu genügt der Blick in die Zeitungen der letzten Tage, in denen sich zahlreiche Experten dagegen ausgesprochen haben", zitiert der VCÖ den Verfassungsrechtler.
Laut Öhlinger kann der Bescheid von jeder Landesregierung angefochten werden, aber auch - was aber komplizierter sei - von Personen, die regelmäßig diese Autobahn benützen müssen und sich in ihrer Sicherheit gefährdet sehen. Falls der Verfassungsgerichtshof entscheide, dass die Verordnung rechtswidrig sei, hätte das auch Auswirkungen bei Verkehrsunfällen, die passiert seien, weil jemand mit 160 km/h unterwegs war. Dann sei eine der Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gegeben, sagte Öhlinger dem VCÖ. "Das bedeutet, dass der, der einen Schaden erlitten hat und vielleicht von seinem Gegner keinen ausreichenden Schadenersatz erhält, auch den Bund haftbar machen könnte."
Kritik des Verkehrsministeriums an Öhlinger
Das Verkehrsministerium hielt Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, nach dessen Ansicht Tempo 160 auf Autobahnen wegen Sicherheitsbedenken rechtswidrig ist, vor, das Pilotprojekt auf der Tauernautobahn in seiner gesamten Dimension offenbar überhaupt nicht zu kennen. Darüber hinaus ließen seine Aussagen jede Praxisnähe vermissen.
Der Sprecher von Verkehrsminister Hubert Gorbach (B), Carl Ferrari-Brunnenfeld, wies auf flexible Tempolimits hin. Er betonte, dass die elektronischen Anzeigetafeln auf dem Autobahn-Abschnitt je nach Wetter- und Verkehrsbedingungen entsprechend geschaltet werden können. Öhlinger habe sich nur auf die oberste, nämlich die 160-km/h-Beschränkung bezogen.
"Auch niedrigere Tempolimits garantieren nicht immer Sicherheit. Denn Tempo 130 bei Schnee oder Eis ist zu viel", sagte Ferrari-Brunnenfeld, der auch auf ein 300 Seiten umfassendes Gutachten des Unfallforschers Univ.-Prof. Dr. Ernst Pfleger zu dem Thema hinwies.
(apa/red)
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