Donnerstag, 22. Dezember 2005

Microsoft erfüllt EU-Vorgaben nicht: Muss US-Konzern bald 2 Mio. Euro pro Tag zahlen?

  • Auflagen müssen binnen 5 Wochen umgesetzt werden
  • Microsoft soll Infos über Betriebssystem offen legen

Der weltgrößte Software-Hersteller Microsoft setzt der EU-Kommission zufolge die Auflagen im Kartellverfahren nicht um. EU-Wettbewerbskommissar Neelie Kroes drohte dem US-Konzern jetzt mit einem Bußgeld von bis zu zwei Mio. Euro pro Tag, sollte er nicht einlenken.

Frist von fünf Wochen
"Ich habe Microsoft jede Gelegenheit gegeben, seine Verpflichtungen zu erfüllen", sagte Kroes. "Mir bleibt keine Alternative, als auf dem formellen Weg Microsoft zur Einhaltung zu zwingen." Der Konzern habe fünf Wochen Zeit, um auf die Erklärung zu antworten und Anrecht auf eine mündliche Anhörung.

Bußgeld rückwirkend bis zum 15. Dezember
Wettbewerbssprecher Jonathan Todd Todd betonte, nach den bisher von Microsoft zur Verfügung gestellten Informationen sei es für Wettbewerber weiterhin nicht möglich, Software anzubieten, die mit dem Betriebssystem Windows kompatibel sei. Sollte die EU-Kommission ein tägliches Bußgeld verhängen, würde dies rückwirkend bis zum 15. Dezember 2005 gelten. Andererseits könne Microsoft gegen die Entscheidung Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einlegen.

EU: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hatte die EU-Kommission im März 2004 ein Rekordbußgeld gegen Microsoft von 497 Mio. Euro verhängt. Die Behörde forderte das Unternehmen auf, sein Betriebssystem Windows künftig auch ohne Media Player anzubieten und der Konkurrenz bestimmte Software-Schnittstellen zur Verfügung zu stellen.

Microsoft legte Berufung ein
Im September legte Microsoft beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung der EU ein. Das Gericht nahm die Klage an, forderte den Konzern bis zu einem Urteil aber auf, die Auflagen der EU-Kommission zunächst zu erfüllen. Wann die Entscheidung der Richter fällt, ist derzeit ungewiss. (APA/red)

22.12.2005 12:49