Agrarminister für Weinhandelsabkommen: Pseudo-Bezeichnungen nur daheim erlaubt!
- Österreich, Deutschland, Portugal & Litauen dagegen
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Die EU-Agrarminister haben dem neuen Weinhandelsabkommen mit den USA zugestimmt. Die Entscheidung fiel mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Deutschlands, Österreichs, Portugals und Litauens, Griechenland enthielt sich. Landwirtschaftsminister Pröll kritisierte, die EU-Kommission habe zu weit reichende Zugeständnisse gemacht, ohne entsprechende Gegenleistungen zu erhalten.
Der deutsche Agrarminister Seehofer warnte vor einer Schwemme von amerikanischen "Kunstweinen" und fordert daher laut dpa bei den Verhandlungen über eine neue Weinverordnung Reinheitsgebot für Wein festzuschreiben. Seehofer und Pröll kritisierten unter anderem, dass es keine Verpflichtung gibt, die industriellen Herstellungsverfahren auf den Etiketten zu kennzeichnen.
Das Abkommen soll mit 1. Jänner in Kraft treten und eine frühere Übereinkunft, die zu Jahresende ausläuft, ersetzen. Die feierliche Unterzeichnung durch EU-Kommission, Ratsvorsitz und US-Chefverhandler Portman steht Mitte Jänner auf dem Programm. Danach beginnt die zweite Phase der Verhandlungen, in der in einem neuen Vertrag weitere Details zum Schutz von geographischen Herkunftsbezeichnungen vereinbart werden sollen. Die großen europäischen Weinexporteure Frankreich, Italien und Spanien sollen für diese Phase auch schon auf eine härtere Haltung der EU-Kommission drängen.
Nach dem Abkommen sollen US-Erzeuger die europäische Herkunftsbezeichnungen wie z.B. Burgunder, Champagner, Chablis, Chianti, Madeira, Malaga, Port, Sherry oder Tokajer als Pseudo- Gattungsbezeichnungen bzw. Weinnamen verwenden dürfen, allerdings künftig nicht mehr im Export, sondern nur auf dem Heimmarkt. Gleichzeitig öffnet das Abkommen den europäischen Markt für Wein, der nach industriellen önologischen Verfahren hergestellt ist, die in der europäischen Produktion untersagt sind. (apa)

