Freitag, 23. Dezember 2005

Meinungsfreiheit eingeschränkt: Russisches
NGO-Gesetz jetzt definitiv angenommen!

  • Aus Washington kommt zurückhaltende Reaktion

Das russische Unterhaus (Staatsduma) hat das umstrittene Gesetz über eine verschärfte Kontrolle nichtstaatlicher Organisationen in dritter und endgültiger Lesung verabschiedet. Das gegenüber dem ersten Entwurf leicht entschärfte Gesetz wurde in Moskau von 357 der 450 Duma-Abgeordneten bei 20 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen gebilligt.

Das US-Außenministerium erklärte, einigen Bedenken der USA sei Rechnung getragen worden, für eine abschließende Bewertung müsse der Text genauer geprüft werden. Das Oberhaus (Föderationsrat) stimmt kommende Woche über das Gesetz ab, das dann Präsident Wladimir Putin beurkunden kann.

Eine direkte Arbeit ausländischer NGOs - dazu zählen Menschenrechts- und Umweltschutzgruppen ebenso wie Ärzteorganisationen oder Sportverbände - wäre nach den ursprünglichen Plänen verboten gewesen.

Die russische Führung will mit dem vom Europarat und von der Europäischen Union kritisierten Gesetz verhindern, dass gesellschaftliche Organisationen in Russland einen Machtwechsel wie in der Ukraine oder Georgien vorbereiten. Das Gesetz soll auch die Finanzierung von Terrorismus und Extremismus von außen und die Einmischung in innere Angelegenheiten verhindern. Bürgerrechtler befürchten, dass die vorgesehenen Kontrollmechanismen ihre Arbeit gänzlich unmöglich machen. Dem Gesetz nach müssen alle russischen gesellschaftlichen Organisationen eine Registrierung durchlaufen. Die Aufsicht über ihre Finanzen wird verstärkt. Verboten ist jede Tätigkeit, die "die Souveränität, politische Unabhängigkeit, territoriale Integrität, nationale Einheit und Eigenart, das Kulturerbe und die nationalen Interessen Russlands" bedroht.

Die russische Menschenrechtsorganisation Memorial erklärte am Freitag, das Gesetz sei auch in seiner endgültigen Fassung drakonisch: "Dies wird die Zerstörung der russischen Zivilgesellschaft bedeuten", sagte die Geschäftsführerin der Organisation, Tatjana Kasatkina. Die geplante NGO-Aufsichtsbehörde soll nicht nur über die Zulassung, sondern auch über die Auflösung der Organisationen entscheiden. Entgegen ersten Plänen müssen sich ausländische NGOs allerdings nicht als Organisationen nach russischem Recht registrieren lassen. Außerdem ist beim Verdacht auf Geldwäsche für ein Verbot eine richterliche Entscheidung notwendig.

Das Programm der Deutschen Welle (DW) kann seit Donnerstag in Russland nicht mehr über die Mittelwellenfrequenzen empfangen werden. Als Grund nannte die Bundesregierung in Berlin am Freitag eine lizenzrechtliche und verfahrenstechnische Frage. Politische Hintergründe seien nicht zu erkennen. Das Fernsehen und die UKW-Frequenzen der Deutschen Welle seien nicht beeinträchtigt. Die Deutsche Welle hatte zuvor erklärt, Vertreter der DW und der deutschen Botschaft verhandelten bereits seit Monaten über eine neue Sendelizenz. DW-Chefredakteur Miodrag Soric sagte, er sei besorgt über die aktuelle Entwicklung und hoffe, dass die Sendeunterbrechung nur einige Tage dauere. Die Deutsche Welle bietet über die Mittelwellenfrequenz ein Programm in deutscher und russischer Sprache an. (apa)

23.12.2005 14:51