Gericht lehnt Klage gegen Papst ab: Hat Benedikt XVI. Kindesmissbrauch gedeckt?
- Richter: Papst ist als Oberhaupt des Vatikans immun
Ein US-Bundesgericht in Texas hat eine Klage gegen Papst Benedikt XVI. wegen Vertuschung von Kindesmissbrauch abgewiesen. Benedikt genieße als Oberhaupt des Vatikans Immunität, entschied Richter Lee Rosenthal. In der Zivilklage hatte es geheißen, der Papst habe sich einer Verschwörung schuldig gemacht. Laut Rosenthals Entscheidung erklärte das US-Außenministerium jedoch, ein solcher Prozess sei mit den außenpolitischen Interessen Washingtons nicht vereinbar.
Der Klageschrift zufolge soll Benedikt gemeinsam mit der Erzdiözese Galveston-Houston versucht haben, den Missbrauch dreier Jungen in den 90er Jahren zu vertuschen. Gegen den angeblichen Täter wurde Klage erhoben, er ist flüchtig. Der Anwalt der drei Jungen gab an, der damalige Kardinal Joseph Ratzinger habe dem gebürtigen Kolumbianer die Flucht vor der Staatsanwaltschaft ermöglicht und versucht, das Verbrechen zu decken.
Der Anwalt beruft sich auf einen an Bischöfe gerichteten Brief Ratzingers vom Mai 2001, in dem es heißt, um schwere Verbrechen wie den Missbrauch von Minderjährigen kümmere sich die Glaubenskongregation der katholischen Kirche. Das Vorgehen eigener kirchlicher Tribunale sei ein priesterliches Geheimnis. (apa)
