Montag, 19. Dezember 2005

Vor Gericht und bei Zeugen-Einvernahme: Neue Rechte für Verbrechensopfer ab 2006

  • Verstärkte Hilfe durch Sozialarbeiter und Anwälte
  • Mehr Information im Strafverfahren für die Opfer

Für Verbrechens-Opfer bringt das neue Jahr zusätzliche Rechte vor Gericht und bei der Zeugen-Einvernahme. Außerdem erhalten Opfer von Gewaltverbrechen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, also auf Unterstützung durch Sozialarbeiter und Rechtsanwälte beim Prozess gegen die Gewalttäter. Für den Opferschutz budgetiert sind im Justizministerium für das kommende Jahr zwei Mio. Euro.

Anspruch auf Prozessbegleitung haben Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten, aber auch die Hinterbliebenen getöteter Opfer sowie Zeugen eines Verbrechens mit Todesfolge. Die Anwälte und Sozialarbeiter sollen sich etwa darum kümmern, dass Schadenersatzansprüche im Prozess geltend gemacht werden, sollen die Verbrechensopfer auf ihre Zeugeneinvernahme vorbereiten und begleiten. Organisiert wird die Prozessbegleitung über Vereine wie Neustart oder den Weißen Ring. Einen Teil der Kosten will sich die Justiz bei den Tätern zurückholen.

Außerdem haben Verbrechensopfer ab 2006 stärkere Informationsrechte im Strafverfahren: Sie erhalten Akteneinsicht und müssen über den Ausgang des Verfahrens verständigt werden, ebenso wenn der Verdächtige aus der U-Haft entlassen wird. Dass dies bisher nicht der Fall war, hatte erst kürzlich für massive Kritik der Opferschutzorganisationen an der Justiz gesorgt, nachdem in Linz ein Mann nach seiner überraschenden Freilassung seine Frau ermordet hatte.

Zudem können Opfer ihre Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche direkt im Strafprozess (und nicht am Zivilrechtsweg) einklagen, auch wenn sie sich dem Verfahren nicht als Privatbeteiligte anschließen, und können Beweisanträge stellen (auch im Vorverfahren). Die Richter werden verpflichtet, die Opfer über ihre Rechte zu informieren. (apa/red)

19.12.2005 14:35