Montag, 19. Dezember 2005

Statt bisher 2,75 Prozent: Garantiezins in Lebensversicherung sinkt auf 2,25 Prozent

  • Neue Betriebliche Kollektivversicherung schon aktiv
  • Neue Sterbetafeln "verteuern" Lebenspolizzen 2006

Der maximal zulässige Garantiezins für neue Verträge in der Lebensversicherung sinkt Anfang 2006 von bisher 2,75 auf 2,25 Prozent. Dies hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) angesichts der deutlich gesunkenen Anleihe-Renditen schon im Sommer festgelegt. Für noch heuer abgeschlossene Polizzen ändert sich nichts. Bei der im September gestarteten Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) ist bereits von Anfang an der niedrigere Garantiezins angewendet worden.

Für die Versicherungsnehmer ergibt sich durch die Senkung des Garantiesatzes bei vergleichbaren Anlageerträgen praktisch keine Änderung, betonte FMA-Vorstandsdirektor Heinrich Traumüller. Dem Versicherungsnehmer stehe ja außer der garantierten Leistung auch eine Gewinnbeteiligung zu. Beides zusammen macht bei den Versicherern derzeit meist gut 4 Prozent aus, teils bis zu 4,5 Prozent.

Die Berechnung des Garantiezinses orientiert sich an der Sekundärmarktrendite (SMR) der jeweils letzten zehn Jahre, vermindert um eine Sicherheitsmarge von 40 Prozent. Der daraus resultierende Wert lag bereits im Zeitraum 1995 bis 2004 bei 2,77 Prozent und ist wegen des niedrigen Zinsniveaus heuer weiter zurückgegangen.

"Teurer" könnte die Lebensversicherung ab Anfang 2006 aber aus einem anderen Grund werden: Ab dann müssen alle Versicherer bei der privaten Rentenversicherung mit den neuen Sterbetafeln kalkulieren. Die steigende Lebenserwartung wird sich dann in höheren Prämien niederschlagen bzw. bei gleich hoher Prämie in niedrigeren Pensionsleistungen.

Zum Tragen kommen die neuen Sterbetafeln bei allen Rentenversicherungen, die bereits zum Vertragsabschluss eine Rentenauszahlung fixieren. Bei allen Optionsrenten (bei bestimmten fondsgebundenen Rentenversicherungen und bei Garantieprodukten) spielt die Änderung keine Rolle, da Sterbetafeln herangezogen werden, die bei Vertragsende gelten. (apa)

19.12.2005 14:14