Montag, 19. Dezember 2005

Gesundheit: Kaum Erhöhungen im Wahljahr

  • Neue Strukturreform - Verbot von Naturalrabatten

Eine Strukturreform, ein Verbot von Naturalrabatten für Haus- und öffentliche Apotheken sowie schärfere Regelungen für Ärzte hinsichtlich der Geschenkannahme bringt das Jahr 2006 im Gesundheitsbereich. Beitragserhöhungen bleiben im Wahljahr weitgehend aus. In Kraft tritt das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz.

Während es im Vorjahr noch Anhebungen bei der Krankenversicherung, den Selbstbehalten für Brillen und Kontaktlinsen sowie der Tabaksteuer gab, wird die Bevölkerung 2006 die beschlossenen Maßnahmen deutlich weniger stark im Geldbörsl spüren. Kleine Adaptierungen gibt es nur bei der Rezeptgebühr, die um 15 Cent auf 4,60 steigt, sowie bei den Selbstbehalten für Heilbehelfe (von 24,20 auf 25 Euro) und Sehbehelfen (von 72,60 auf 75 Euro). Die Beiträge für die Krankenversicherung bleiben 2006 unverändert. Die eigentlich geplante Senkung für Selbstständige und Unternehmer von 9,1 auf 7,5 Prozent wurde wegen Verzögerungen bei der Fusion mit der Bauernkasse um ein halbes Jahr verschoben.

Für die E-Card, die mit 2006 endgültig den Krankenschein abgelöst haben wird, wird ein jährliches Service-Entgelt von zehn Euro eingehoben. Dafür entfällt allerdings die Krankenschein-Gebühr. Das erste Mal wurde die Gebühr außerdem bereits im November 2005 eingehoben, die nächste Einhebung steht also erst am Jahresende 2006 an. Im Laufe des Jahres sollen auch Arzneimittelbewilligungen von den Ärzten über die Karte abgewickelt werden können.

Naturalrabatte sind 2006 verboten
In Kraft tritt 2006 das neue Arzneimittelgesetz, mit dem Naturalrabatte verboten werden. Grund für diese Maßnahme ist, dass Landärzte mit Hausapotheken von Pharmafirmen Medikamente gratis bekommen, diese den Krankenkassen aber verrechnet haben. Weiterhin zulässig sind aber Geldrabatte.

Mit dem selben Gesetz verboten wird die Gewährung und die Annahme von Prämien. Ärzte dürfen demnach finanzielle oder materielle Zuwendungen nur "von geringem Wert" oder für medizinische Belange annehmen. Die Teilnahme an Veranstaltungen darf von Pharmafirmen nur mehr bezahlt werden, wenn es einen "wissenschaftlichen Hauptzweck" gibt, Angehörige dürfen nicht eingeladen werden.

Verordungen für Lebensmittelhygiene
Mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz kommen Verordnungen für Lebensmittelhygiene und Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs.

In Kraft tritt auch die Strukturreform im Gesundheitswesen. Die Planung der medizinischen Leistungen soll künftig nicht mehr von jedem Krankenhaus separat, sondern in vier Versorgungszonen und 32 Versorgungsregionen durchgeführt werden. Dabei sollen nicht nur die Leistungen der Krankenhäuser, sondern auch die der niedergelassenen Ärzte (Ambulanzen) sowie der Rehabilitationsbereich und die Altenpflege berücksichtigt und koordiniert werden. (apa)

19.12.2005 13:48