Montag, 19. Dezember 2005

Grund zur Freude für Pensionisten: 95 % erhalten Rentenerhöhung von 2,5 Prozent

  • Ausgleichszulage wird auf 690 Euro angehoben

Die Pensionen werden 2006 um 2,5 Prozent angehoben. Dies gilt allerdings nur bis zu einer Höhe von 1.875 Euro. Alle darüber liegenden Pensionen werden um einem Fixbetrag von 48,88 Euro erhöht. Rund 95 Prozent der rund zwei Millionen Pensionisten bekommen aber die 2,5 Prozent. Wirksam wird die Pensionserhöhung jedoch nicht für "Jung-Pensionisten", die erst im Laufe des heurigen Jahres in den Ruhestand getreten sind. Seit der letzten Pensionsreform bekommen Neo-Pensionisten erst im übernächsten Jahr nach Pensionsantritt die erste Pensionserhöhung.

Eine außertourliche Anhebung gibt es für alleinstehende Mindestpensionisten. Der Ausgleichszulagenrichtsatz wird von 622,99 Euro auf die Armutsschwelle von 690 Euro angehoben. Für Ehepaare gibt es heuer hingegen nur die Inflationsabgeltung, für sie wird der Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.030,23 auf 1.055,99 Euro erhöht. Dieser war allerdings zuletzt zweimal außertourlich angehoben worden. Und zwar 2003 von 918,13 auf 965,53 Euro und 2004 von 965,53 auf 1.015 Euro monatlich brutto.

Besserverdienende werden ab 1. Jänner mehr an Sozialversicherungsbeiträgen (für die Pensions- und Krankenversicherung) zahlen müssen. Die Höchstbeitragsgrundlage wird um 120 Euro auf 3.750 Euro monatlich erhöht.

Wichtige Werte in der Pensionsversicherung ab 1. Jänner 2005:

Ausgleichzulagenrichtsätze:
- für Alleinstehende 690 Euro (bisher 662,99 Euro)
- für Ehepaare 1.055,99 Euro (bisher 1.030,23 Euro)

- Erhöhung pro Kind: 72,32 Euro (bisher 70,56 Euro)

Waisenpension
bis zum 24. Lebensjahr
Halbwaisen 253,80 Euro (bisher 247,61 Euro)
Vollwaisen 381,06 Euro (bisher 371,77 Euro)

ab dem 24. Lebensjahr
Halbwaisen 450,98 Euro (bisher 439,98 Euro)
Vollwaisen 690 Euro (bisher 662,99 Euro)

Höchstbeitragsgrundlage:
ASVG: 3,750 Euro (bisher 3.630)
BSVG, GSVG: 4.375 Euro (bisher 4.235)

Die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung beträgt 731,40 Euro (bisher 689,51)

Die Grenze für geringfügige Beschäftigung beträgt im nächsten Jahr im ASVG monatlich 333,16 Euro (bisher 323,46) bzw. täglich 25,59 Euro bisher (24,849).

(apa/red)

19.12.2005 13:26