Donnerstag, 22. Dezember 2005

Prozess um erstochenen Wiener Schüler:
7 Jahre Haft für 16-Jährigen wegen Mordes

  • Im Straflandesgericht vor Schöffensenat verurteilt
  • Richter: "Schwere Schuld" - Urteil nicht rechtskräftig

Die Mutter des 14 Jahre alten Buben, der am 15. September 2005 in einer Polytechnischen Schule in Wien-Währing von einem älteren Mitschüler ums Leben gebracht wurde, sprach von einem "gerechten Urteil", nachdem am Donnerstagnachmittag im Straflandesgericht der Prozess gegen den mittlerweile 16-jährigen Täter zu Ende gegangen war. Ein Schöffensenat verhängte über den Burschen wegen Mordes sieben Jahre Haft.

Begründet wurde das Strafausmaß mit der "schweren Schuld", die der Jugendliche auf sich geladen habe. Das mache eine "deutlich über der Hälfte des Strafrahmens liegende Strafe erforderlich", so der Vorsitzende Alexander Binder-Hautz. Der 16-Jährige wurde außerdem verpflichtet, der Mutter seines Opfers 5.000 Euro an Schadensgutmachung zu bezahlen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp bat um Bedenkzeit.

Der Angeklagte hatte während der Großen Pause ein erst zwei Tage vorher gekauftes Fixiermesser gezückt und war damit auf den jüngeren Mitschüler los gegangen. "Ohne Anlass", wie das Gericht feststellte. Zwei andere Klassenkollegen hatten gestritten, der 14-Jährige hänselte einen der beiden, was der nunmehr 16-Jährige zum Anlass nahm, sich einzumischen.

"Die Lawine war im Rollen, als er aufgestanden ist und das Messer gezogen hat. Seine latente Gewaltbereitschaft ist aus nichtigem Anlass zum Durchbruch gekommen. Das 'Warum' wird wohl im Dunkeln bleiben", hieß es in der Urteilsbegründung.

Zwei Mal und mit Wucht stach der Schüler zu, zumal die gesamte Klingenlänge in den Körper seines Opfers eindrang. Dabei wurden das Herz, die Körperhauptschlagader und die Lunge beschädigt. Der 14-Jährige hatte keine Überlebenschance.

"Bekenne mich schuldig. Aber nicht auf Mord"
"Ich bekenne mich schuldig. Aber nicht auf Mord. Ich hätte keine Sekunde gedacht, dass das passieren könnte", hatte sich der Bursch am ersten Verhandlungstag in Richtung Körperverletzung mit Todesfolge verantwortet.

Die Urteilsbegründung verfolgte der Bursch gesenkten Hauptes, wobei er zu Beginn mit Mühe ein Schluchzen unterdrückte. Wiederholt griff er sich in die Augenwinkel, um - so schien es jedenfalls - die Tränen zurück zu halten. Mildernd wurden ihm seine bisherige Unbescholtenheit, die ungünstigen Erziehungsverhältnisse und unter Berufung auf das psychiatrische Gutachten eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung in Folge des väterlichen Erziehungsstils angerechnet.

Ehe ihn zwei Justizwachebeamten aus dem Saal brachten, wurde der 16-Jährige noch von seinem schluchzenden Bruder, Freunden und Bekannten umarmt und abgebusserlt. Seine Eltern machten dagegen keine Anstalten, sich ihm zu nähern. Der Jugendliche würdigte sie keines Blickes und gab sich Mühe, Haltung zu bewahren, als er in Handschellen abgeführt wurde.

(apa)

22.12.2005 12:31