Dienstag, 20. Dezember 2005

Schlinge um Hals war "kein Mordversuch": Acht Monate unbedingte Haft für Steirer

  • Mann brach Tötungsversuch an Ex-Freundin selbst ab
  • Staatsanwalt legte eine Nichtigkeitsbeschwerde ein

Ein 54-Jähriger Steirer legt seiner Ex-Lebensgefährtin eine Schlinge um den Hals und zieht zu. Für die Geschworenen des Landgerichts Klagenfurt ist das kein Mordversuch, sondern schwere Körperverletzung. Der Mann wurde zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Die Staatsanwaltschaft brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Vor rund 18 Jahren hatten sich der Angeklagte und das spätere Opfer in Wien kennen gelernt, 2001 zog das Paar ins Kärntner Lavanttal. Vor einem Jahr war es schließlich zu einer Krise gekommen, die 45-jährige Frau hatte einen anderen Partner gefunden. Eskaliert war die Situation genau am Geburtstag des 54-Jährigen im April dieses Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Kärnten: Nach einem Tag mit seinen zwei Söhnen beschloss der Mann am Abend im Bett, sich das Leben zu nehmen.

Mit einem vier Meter langen Strick wollte sich der Angeklagte auf dem Balkon erhängen. "Es hat alles keinen Sinn mehr", hatte er sich laut eigener Aussage damals gedacht. Während der Vorbereitungsmaßnahmen betrat allerdings seine langjährige Lebenspartnerin überraschend das Schlafzimmer, was eine Kurzschlusshandlung bei dem Angeklagten auslöste. Er warf die Schlinge über ihren Kopf und zog zu.

Affekthandlung des 54-Jährigen
Die acht Geschworenen erkannten in dieser Tat einstimmig eine Affekthandlung, Staatsanwalt Horst Pleschiutschnig wollten sie hingegen keinen Glauben schenken, der immer wieder von einer "hinterhältigen Tat" ausgegangen war und von einem geplanten Mord sprach. Auch glaubten die Laienrichter dem Angeklagten, dass er die Aktion von sich aus abgebrochen hatte und nicht erst, als die Mutter des Opfers nach Hilferufen das Zimmer betrat. Wegen seines "freiwilligen Rücktritts vom Tötungsversuch" wurde er daher in diesem Punkt freigesprochen.

Der 54-Jährige verließ als freier Mann den Gerichtssaal, die acht Monate hatte er bereits in der Zeit zwischen der Tat und dem Prozess abgesessen. Tränen konnte er allerdings auch gegen Ende der knapp zehnstündigen Verhandlung nicht unterdrücken. Vor der Urteilsverkündung ließ er seiner ehemaligen Lebensgefährtin noch ausrichten: "Es tut mir zutiefst leid." (apa/red)

20.12.2005 20:40