Montag, 19. Dezember 2005

Nach Nazi-Aussagen: Wiederbetätigungs-Prozess gegen Ex-FPÖ-Bundesrat Gudenus!

  • Existenz von Gaskammern im Dritten Reich geleugnet
  • Bei Schuldspruch drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft

Nach dem britischen Holocaust-Leugner David Irving wird sich auch der ehemalige FPÖ-Bundesrat John Gudenus wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Wiener Straflandesgericht verantworten müssen. Das Justizministerium hat einen entsprechenden Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien genehmigt und der Anklageerhebung damit "grünes Licht" erteilt.

Der Akt mit der "abgesegneten" Anklageschrift gegen den mittlerweile pensionierten Politiker - Gudenus hat am 4. November seine Abschiedsrede in der Länderkammer gehalten - ist nun wieder am Weg zurück zur Staatsanwaltschaft.

Das Justizministerium hält sich noch bedeckt. Er könne dazu nichts sagen, damit Gudenus die getroffene Entscheidung nicht aus den Medien erfahre, erklärte der zuständige Sektionschef Werner Pürstl.

Prozess voraussichtlich im Frühjahr
Fest steht, dass der mit dieser Sache betraute U-Richter dem früheren Bundesrat noch vor Weihnachten die Anklageschrift zustellen wird. Gudenus hat dann 14 Tage Zeit, diese zu studieren und allenfalls dagegen Einspruch anzumelden. Sobald die Anklage in Rechtskraft erwachsen ist, wird im Grauen Haus ein Richter bestimmt, der die Hauptverhandlung leiten wird. Der Prozess dürfte im kommendem Frühjahr stattfinden.

Existenz von Gaskammern im Dritten Reich geleugnet
Gudenus hatte Ende April in der ORF-Sendung "Report" verlangt, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen ("Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen und scharfe Proteste. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag, von dem er als Ländervertreter ins Hohe Haus entsandt worden war, seine Immunität auf.

Am 14. September wurde Gudenus auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte er laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe".

Bei Schuldspruch drohen bis zu zehn Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft begann darauf hin wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den Paragrafen 3 h des Verbotsgesetzes zu ermitteln, der das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt. Nach dieser Gesetzesstelle wird bestraft, "wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium bzw. öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht." Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre Haft.

(apa/red)

19.12.2005 14:38