Mittwoch, 14. Dezember 2005

Nach zähen Verhandlungen: Hauber schickt Schwerarbeiterregelung in Begutachtung

  • In 10 der letzten 20 Jahre Schwerarbeit ausgeübt
  • Kriterien: Hitze oder Kälte, chemische Einflüsse etc.
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Die Schwerarbeiterregelung könnte entgegen aller Skepsis nun doch Realität werden. Sozialministerin Ursula Haubner (B) hat einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der sogar von der stets kritischen Pensionsversicherungsanstalt als praktikabel eingeschätzt wird. Der Haken dabei: Bis zum 40. Lebensjahr geleistete Schwerarbeit zählt nicht. Für einen Pensionsantritt mit 60 werden zehn Jahre besonders anstrengender Tätigkeiten während der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt verlangt.

Als solche speziell belastende Tätigkeit werden Arbeiten unter besonderer Hitze oder Kälte (z.B. in Kühlhäusern), unter physikalischem oder chemischem Einfluss (z.B. mit Blei), im Schicht- und Wechseldienst (wenn auch Nachtdienste dabei sind) oder im Hospiz- bzw. Palliativmedizinbereich anerkannt. Behinderte ab dem Bezug von Pflegegeldstufe 3 sind ebenfalls integriert. Auch schwere körperliche Arbeit - Männer 2000 Arbeitskalorien, Frauen 1400 Arbeitskalorien - ermöglicht den früheren Ruhestandsantritt. Eine im Vorfeld diskutierte Berufsliste, welcher Job einen wie hohen Kalorienverbrauch aufweist, kommt nicht in die Verordnung, sie wird der Sozialversicherung nur als Arbeitsbehelf dienen.

Nicht berücksichtigt wurden entgegen den Vorentwürfen die Exekutiv-Beamten, da für sie eigene Regelungen im Rahmen des neuen Bundesmitarbeitergesetzes geschaffen werden sollen, sowie Personen mit taktgebundenen-Diensten (Fließband). Letztere haben aber wohl die Chance, als "Zuckerl" nach Ende der Begutachtung doch noch in die Regelung zu fallen. Als Beispiele für Anwärter auf die Schwerarbeiterpension nannte Haubner Fleischhauer sowie Bau- und Straßenarbeiter. Erwartet wird, dass etwa 1.500 Pensionszugänge jährlich die Bedingungen erfüllen werden - und das bei üblicherweise bis zu 120.000 Neupensionen pro Jahr.

Hat man die Bedingungen für die begünstigte Regelung schließlich erfüllt, werden freilich noch Abschläge fällig und zwar von einheitlich 1,8 Prozent pro Jahr. Zu beachten ist allerdings, dass dieses Modell nur eine gesetzlich noch zu determinierende Übergangsregelung für die Periode 2007 bis 2019 darstellt, um das Problem der Nachweisbarkeit früherer Schwerarbeitsjahre zu umkurven. Ab 2020 soll nämlich als Dauerrecht der alt bekannte Modus zum Einsatz kommen. Dann sind 15 Schwerarbeitsjahre in der gesamten Laufbahn vorzuweisen, der Pensionsantritt (zwischen 60 und 62 plus 3 Monate) errechnet sich ebenso aus der Länge der Schwerarbeit wie die Höhe der Abschläge (zwischen 2,1 und 0,85 Prozent).

Zurückhaltende Reaktion der ÖVP
Die Reaktion der ÖVP auf die Haubner-Vorschläge fiel zurückhaltend aus. Von der Bundespartei wollte sich vorerst gegenüber der APA niemand inhaltlich äußern, der stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner wünscht sich noch Präzisierungen, etwa beim Punkt, dass künftig die Dienstgeber der Sozialversicherungen melden sollen, wenn Arbeitnehmer Schwerarbeit leisten.

Deftige Kritik von der Opposition
Deftig fiel hingegen die Kritik der Opposition aus. SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures sprach von "Pfusch", Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger von "Flickwerk, das nichts bringt". In der Arbeiterkammer erkannte man zwar Verbesserungen in Sachen Administrierbarkeit, insgesamt sei der Entwurf aber unzureichend. Der Leitende ÖGB-Sekretär Richard Leutner kritisierte unter anderem, dass Frauen durch das niedrigere Antrittsalter bei der Regelpension weiterhin von der Regelung nicht profitieren könnten.

Allerdings hob sich ein Gewerkschafter von der sonstigen Kritik der Arbeitnehmer ab. Karl Haas, prominenter Metaller-Funktionär und vor allem Chef der PVA, meinte zum Entwurf wohlwollend: "Im ersten Drüberschauen könnte das die Lösung sein."
(apa/red)

14.12.2005 10:29