Dienstleistungsscheck ab sofort erhältlich: Soll Haushaltshilfen künftig legalisieren!
- Arbeitskräfte sind durch Scheck unfallversichert

Der Legalisierung von Haushaltshilfen soll der Dienstleistungsscheck dienen, der seit 2. Jänner käuflich zu erwerben ist. Das Projekt funktioniert folgender Maßen: Der Dienstgeber kann zum Beispiel in Trafiken oder Postämtern einen Scheck erwerben, mit dem die Arbeitskraft dann einerseits bezahlt, andererseits aber auch zumindest unfallversichert wird.
Beschäftigt werden können mit dem Scheck freilich nur Personen, die auch über eine legale Arbeitsgenehmigung verfügen. Einsatzbereiche sind "haushaltstypische" Dienstleistungen wie zum Beispiel Reinigung, Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Haushaltsführung. Tätigkeiten mit spezialisierter Ausbildung dürfen nicht mit dem Scheck entlohnt werden.
Der Arbeitgeber hat auf dem Dienstleistungsscheck seinen Namen und die aus seiner e-card ersichtliche Sozialversicherungsnummer, den Namen des Arbeitnehmers und die aus der e-card des Arbeitnehmers ersichtliche Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers sowie den Beschäftigungstag einzusetzen.
5,10 oder 10,20 Euro wert
Der Wert des Schecks beträgt entweder 5,10 oder 10,20 Euro. Die Differenz zum Lohn von beispielsweise fünf oder 10 Euro ist der Beitrag zur Unfallversicherung und zu Verwaltungskosten. Die Bezahlung der Bediensteten muss jedenfalls den Mindestlohn für Hausgehilfen ausmachen. Urlaubsansprüche sind eingerechnet. Bei einem Dienstgeber kann ein Beschäftigter bis zur Geringfügigkeitsgrenze entlohnt werden, bei mehreren Dienstverhältnissen gibt es keine Höchstgrenze.
Der Arbeitnehmer muss die Schecks spätestens im Folgemonat bei der Sozialversicherung einreichen. Die Überweisung des Geldes erfolgt dann innerhalb von zwei Wochen. Übersteigen die monatlichen Dienstleistungsschecks bei einer mehrfachen Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze, ist die Arbeitskraft automatisch kranken- und pensionsversichert. Der Sozialversicherungsbeitrag von 14,2 Prozent wird dem Arbeitnehmer dann per Erlagschein (monatlich) vorgeschrieben. (apa/red)
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