2006 bringt viel strengere Einbürgerungs-regelungen: Wartefrist beträgt nun 6 Jahre!
- Abgesichertes Einkommen über drei Jahre verlangt
- Vorsätzliche Straftat verhindert die Einbürgerung
Österreicher werden gestaltet sich ab 2006 schwieriger. Die Wartefristen für bevorzugte Gruppen wie anerkannte Flüchtlinge, Ehepartner sowie EU- und EWR-Bürger werden allesamt verlängert und künftig einheitlich sechs Jahre betragen. Zusätzlich wird durchgehend legaler Aufenthalt verlangt sowie ein abgesichertes Einkommen während der drei Jahre vor der Einbürgerung. Sozialhilfe-Bezug ist zu wenig. Gefordert sind weiters das positive Absolvieren eines mündlichen Deutschtests auf 4. Klasse-Hauptschul-Niveau sowie eines schriftlichen Landeskunde-Tests.
An den grundsätzlichen Wartefristen ändert sich freilich nichts. So können die Länder auch künftig bei nicht "privilegierten" Gruppen schon nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft verleihen, ein Rechtsanspruch entsteht nach 15 Jahren, sofern "nachhaltige persönliche und berufliche Integration" vorliegt. Spätestens aber nach 30 Jahren muss der österreichische Pass ausgestellt werden.
Strengere Einbürgerungsregeln
Die Staatsbürgerschaft verweigert wird Personen mit "Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Organisation". Das "Naheverhältnis" definiert sich nicht nur durch die Mitgliedschaft in solcher ein Gruppe sondern auch durch Geldspenden oder das Verteilen von Propagandamaterial.
Ebenfalls Ausschlussgrund ist die Verurteilung zu jeglicher Freiheitsstrafe nach einer vorsätzlichen Straftat. Bei finanzrechtlichen Verurteilungen gibt es eine Passverweigerung ab Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Schließlich können noch schwerwiegende Verwaltungsübertretungen wie Fahrerflucht oder Fahren ohne Lenkberechtigung dem Erwerb des österreichischen Reisepasses im Wege stehen.
Staatsbürgerschaft wird teurer
Abgesehen von diesen neuen Bedingungen wird Österreicher werden auch noch teurer. Wer nach zehn Jahren die Staatsbürgerschaft erhält, muss 900 statt wie bisher 725 Euro zahlen. Bei Rechtsanspruch auf den Pass (also nach 15 bei erfolgter Integration bzw. 30 Jahren) sind nunmehr 700 statt wie bisher 554 Euro zu zahlen. Bei der Erstreckung der Staatsbürgerschaft auf Ehepartner sind ebenfalls 700 Euro (bisher 174) zu leisten, bei Kindern 200 Euro (bisher nichts). Etwas billiger wird die Einbürgerung für Asylwerber - sie kostet 700 Euro (statt wie bisher 725). Dazu kommen freilich noch Landesgebühren und die Kosten für den neuen Reisepass. Letzterer Tarif wird 2006 trotz Einführung des neuen "Hochsicherheitspasses" bei 69 Euro bleiben.
Wann das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft tritt, ist vorerst unklar. Eigentlich sollten die Regelungen schon ab 1. Jänner gelten, durch den zu erwartenden Einspruch des Bundesrats dürfte sich das ganze aber um rund zwei Monate nach hinten verschieben. (apa/red)
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