Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz: 2006 bringt mehr Kompetenzen für die Exekutive
- Maßnahmen schon in Hinblick auf Fußball-EM 2008
- Randalierer werden in "Hooligan-Datenbank" erfasst
Mehr Kompetenzen für die Exekutive gibt es durch eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, die am 1. Jänner 2006 in Kraft traten. Die wichtigsten Teile betreffen Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen - im Hinblick auf die Fußball-EM 2008 - und die Terrorbekämpfung.
Die Polizei darf dann bei Sportveranstaltungen 500 Meter um ein Stadion einen so genannten Sicherheitsbereich schaffen, für den Betretungsverbote ausgesprochen werden können. Die Namen gefährlicher Randalierer können in einer Hooligan-Datenbank gespeichert werden. In Österreich sind derzeit an die 200 Personen amtsbekannt, die bei Sportveranstaltungen immer wieder gewalttätig werden.
Ausweitung der "erweiterten Gefahrenerforschung"
Umstritten ist die Ausweitung der "erweiterten Gefahrenerforschung", die es der Polizei ermöglicht, ohne Gerichtsbeschluss auf die Bildaufzeichnungen Privater zurückzugreifen. Erlauben muss das ein weisungsfreier Datenschutzbeauftragter. Grundsätzlich gilt: Wenn Gruppierungen eine "schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellen, sind Video- und Tonaufzeichnungen möglich. (apa/red)
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