Donnerstag, 15. Dezember 2005

Von der EGKS zur EU: Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Überblick!

  • Gemeinschaft wuchs von 6 auf 25 Mitgliedstaaten
  • Von wirtschaftlicher zur politischer Zusammenarbeit

Die Wurzeln der EU liegen in den Kriegen, die die europäischen Staaten über Jahrhunderte gegeneinander geführt haben. Fünf Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges am 9. Mai 1950 präsentierte der französische Außenminister Robert Schuman den Plan, die Kohle- und Stahlproduktion von Frankreich und Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu gründen, der auch ander europäische Länder beitreten könnten. Ein Jahr später gründeten sechs Länder - Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland und Italien die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und setzten damit den ersten Schritt zur europäischen Einigung.

Den eigentlichen Grundstein für die heutige EU legten die sechs Staaten 1957 mit der Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bzw. der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). In diesen "Römischen Verträgen" wurde die Errichtung einer Zollunion und eines gemeinsamen Marktes vereinbart und die gemeinsame Politik auf Agrarpolitik, Wettbewerb, Außenhandel und Verkehrswesen ausgedehnt. Ein Jahr später trat in Straßburg erstmals eine Versammlung aus Vertretern der nationalen Parlamente zusammen, die sich selbst "Europäisches Parlament" nannte, aber noch keine Entscheidungsbefugnis hatte.

EG ab 1. Juli 1967
Mitte der 60er Jahre beschlossen die Sechs, die Exekutivorgane von EWG, Euratom und EGKS zu fusionieren und die Europäische Gemeinschaft (EG) zu gründen, die am 1. Juli 1967 operativ wird. In die 60er Jahre fällt auch die erste große Krise der Gemeinschaft, mit einem Veto Frankreichs gegen den Beitrittsversuch Großbritanniens 1963 und 1967. Frankreichs Präsident Charles de Gaulle lehnt zudem einen Übergang zu Mehrheitsbeschlüssen ab. Frankreich blieb den Sitzungen der Gemeinschaft sechs Monate lang fern ("Politik des leeren Stuhls").

Erste Erweiterungsrunde fand 1973 statt
1973 traten Großbritannien, Dänemark und Irland der EG bei. Norwegen blieb draußen, nachdem sich die Bevölkerung in einem Referendum gegen den Beitritt aussprach. Die nächsten Erweiterungsschritte wurden 1981 mit der Aufnahme von Griechenland und 1986 mit Spanien und Portugal gesetzt. 1995 traten Österreich, Schweden und Finnland der Gemeinschaft bei, die sich mittlerweile in "Europäische Union" umgetauft hat. Die Norweger stimmten neuerlich dagegen. Alle diese Erweiterungsrunden erscheinen jedoch bescheiden verglichen mit dem "Big Bang", mit dem 2004 zehn neue Mitgliedstaten, davon acht exkommunistische Staaten in Osteuropa, aufgenommen wurden. Die EU zählt nunmehr 455 Millionen Bürger.

Direktwahl zum EU-Parlament seit 1979
Mit der Größe haben sich auch die "Spielregeln", nach denen die Gemeinschaft funktioniert, im Laufe der Zeit verändert. Eigene Einnahmen und ein Haushaltsgesetz hat die Gemeinschaft erst seit 1971. Seit 1974 gibt es die Gipfeltreffen der Regierungschefs im Europäischen Rat auf regelmäßiger Basis. Die Direktwahl der Abgeordneten zum EU-Parlament besteht seit 1979. Die Abschaffung der Grenzkontrollen wurde 1990 im luxemburgischen Schengen vereinbart.

Der Vertrag von Maastricht
Die heutige Europäische Union (EU) wurde mit dem Vertrag von Maastricht gegründet, der 1991 beschlossen wurde und 1993 in Kraft trat. Mit ihm zielt die Union erstmals auf eine "politische Union" mit gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik und einer engen Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik. Noch eine weitere richtungweisende Entscheidung fiel in der holländischen Stadt: Die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit gemeinsamer Währung - damals noch Ecu und heute Euro. Für die Teilnahme wurden Hürden festgeschrieben - die so genannten "Maastricht-Kriterien". 1997 wurden beim Gipfel von Amsterdam dann im "Stabilitäts- und Wachstumspakt" strenge Strafen für Defizitsünder eingeführt, die inzwischen wieder entschärft wurden.

Der Vertrag von Nizza
Die Grundlage für die derzeitigen EU-Entscheidungen bildet der 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza, mit dem die Stimmgewichte im Rat, aber auch die Zahl der Abgeordneten im Parlament nach der Erweiterung festgelegt wurden. Die offensichtlichen Schwächen dieses Regelwerkes sollten durch eine große Reform - die EU-Verfassung - ausgemerzt werden, die allerdings seit den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden auf Eis liegt. (apa)

15.12.2005 14:13