Donnerstag, 15. Dezember 2005

EU-Entscheidungsstrukturen im "Dreieck der Macht": Langwierige Gesetzgebung!

  • Kommission kann die Gesetze nur vorschlagen
  • Ministerrat und Parlament müssen entscheiden

Wenn in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat "Brüssel" oder "die EU" kritisiert wird, ist meist die Europäische Kommission im Visier. Die Behörde mit ihren rund 22.000 Beamten gilt als Inbegriff der Regulierungswut und der Bürokratie. Dass die EU-Kommission allerdings Gesetze nur vorschlagen, nicht aber beschließen kann, wird dabei meist unterschlagen. Das eigentliche Entscheidungsorgan der EU ist der Rat, in dem die Minister der 25 Mitgliedsländer sitzen. In zunehmend mehr Bereichen hat auch das EU-Parlament ein Mitspracherecht.

Tatsächlich entstehen neue EU-Regulierungen nur in einem Zusammenspiel der Institutionen: Die EU-Kommission kann als Einzige neue Gesetze vorschlagen. Ob die Vereinheitlichung der Führerscheine, das Verbot bestimmter gefährlicher Chemikalien in Kinderspielzeug oder die Dienstleistungsfreiheit - die Vorlagen für solche Bestimmungen kommen immer aus der Kommission. Rat und EU-Parlament können die Kommission auffordern, neue Vorschläge vorzulegen.

Langwierige Gesetzgebung
Bis ein solcher Vorschlag wirklich ein Gesetz wird, vergehen in der Regel Monate, wenn nicht Jahre. So stammt die umstrittene geplante Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen ("Sonnenscheinrichtlinie") aus den frühen 90er Jahre. Und in manchen Fällen wird aus der Idee am Ende nichts, weil - wie im Fall der Richtlinie über die Vereinheitlichung der Softwarepatente - das EU-Parlament das geplante Gesetz zu Fall bringt.

Vom Entwurf zum Gesetz
In drei von vier Fällen geht ein Gesetzesentwurf der Kommission an Rat und Parlament. Das Parlament befasst sich damit in "erster Lesung" und macht in der Regel Änderungsvorschläge, die an den Ministerrat gehen, der ebenfalls in erster Lesung darüber berät. Sind die Fachminister der 25 EU-Staaten anderer Meinung als das Parlament - was oft der Fall ist - beschließen sie einen "gemeinsamen Standpunkt" und schicken diesen wieder an das Parlament.

In den meisten Fällen fordert das Parlament in der "zweiten Lesung" neuerlich Änderungen. Die Abgeordneten können den Standpunkt des Rates aber auch billigen, dann ist das Gesetz beschlossen, oder mit absoluter Mehrheit ablehnen, dann ist es gescheitert.

Akzeptieren die Minister die neuerlichen Änderungswünsche des Parlaments, ist das Gesetz beschlossen. Ist der Rat dagegen wiederum nicht einverstanden, wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, in dem ein gemeinsamer Entwurf ausgearbeitet wird. Dieser muss neuerlich von Rat und Parlament beschlossen werden; lehnt eines der beiden Organe ab, ist das Gesetzesprojekt gescheitert.

Abgesehen von dem Verfahren, in dem das Parlament tatsächlich mitentscheidet, gibt es Bereiche - beispielsweise internationale Verträge oder der Beitritt weiterer Staaten - in denen das Parlament nur zustimmen oder ablehnen kann. Nicht wirklich mitreden kann das Parlament unter anderem bei Steuervorschriften oder auch bei der Änderung der EU-Verträge. Hier kann oder muss es zwar gehört werden, die Stellungnahmen müssen aber nicht berücksichtigt werden.

Parlament kontrolliert Kommission
Eine wichtige demokratische Kontrollfunktion hat das Parlament gegenüber der Kommission, denn es kann diese per Misstrauensvotum des Amtes entheben. 1999 kam die EU-Kommission nach Korruptionsvorwürfen einem solchen Votum durch freiwilligen Rücktritt zuvor.

EuGH entscheidet über Auslegung von EU-Gesetzen
Über die korrekte Auslegung von EU-Gesetzen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH). Er wird allerdings nicht von sich aus tätig, sondern urteilt, wenn er von nationalen Gerichten um eine Rechtsauslegung ersucht wird bzw. bei einer Klage bei Streitigkeiten zwischen den Institutionen und den Mitgliedstaaten.

Große Richtungsentscheidungen treffen Regierungsschefs
Die großen Richtungsentscheidungen in der EU treffen immer die Staats- und Regierungschefs. Ob die Aufhebung der Grenzkontrollen, die Ausweitung der Zusammenarbeit in der Außen und Sicherheitspolitik - hier spielen Kommission und Parlament eine untergeordnete Rolle. In diesen Bereichen gibt es auch keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein Mitgliedsland Vereinbarungen nicht einhält. (apa)

15.12.2005 15:29