Zuständigkeiten der EU umstritten: Die EU- Verfassung hätte Klarheit bringen sollen!
- Zentrale Themen: Agrar-, Binnenmarkt & Wettbewerb
- Dickicht der Kompetenzen bei Außen- und Justizpolitik
Die Frage, was die EU alles entscheiden soll und was nicht, sorgt für heftige Diskussionen an den Stammtischen ebenso wie für so manch handfesten Streit unter den Regierungen der Mitgliedstaaten. Eigentlich hätte die EU-Verfassung Klarheit in dieser Frage bringen sollen, doch seit das EU-Grundgesetz auf Eis liegt, ist eine übersichtliche Abgrenzung der Zuständigkeiten wieder in die Ferne gerückt.
Die EU kann grundsätzlich nur innerhalb der von den Mitgliedstaaten vertraglich festgesetzten Grenzen tätig werden. So heißt es im Artikel 5 des EU-Vertrags: "In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können."
Rein vom Ausmaß des zur Verfügung stehenden Geldes ist die Agrarpolitik heute der am stärksten vergemeinschaftete Bereich der Union. 40 Prozent des EU-Haushalts gehen in die Landwirtschaft. Besonders stark ist die Kontrollfunktion der EU-Kommission in der Wettbewerbspolitik. Firmenübernahmen und Fusionen müssen ab einer bestimmten Größe von ihr genehmigt werden. Bei Wettbewerbsverzerrungen kann die EU-Behörde Firmenzusammenschlüsse untersagen.
Nach der EU-Verfassung hätte die Union ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen Zollunion, bei der Festlegung von Wettbewerbsregeln für den Binnenmarkt, der gemeinsamen Handelspolitik und der Währungspolitik für die Euro-Länder. In diesen Bereichen dürften die Mitgliedstaaten von sich aus nicht gesetzgeberisch tätig werden. Eine geteilte Zuständigkeit gibt es in der Landwirtschaft, Fischerei-, Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik ebenso wie beim Konsumentenschutz und in der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Lediglich unterstützend und koordinierend soll die Union dagegen in der Gesundheits-, Bildungs- und Kulturpolitik sowie im Sport und Tourismus tätig werden.
Die Festschreibung der Kompetenzen hätte bestehende Unsicherheiten beseitigen sollen. So gilt etwa seit August ein EU-weites Tabakwerbeverbot für Print- und elektronische Medien, gegen das Deutschland eine Klage vor dem EU-Gerichtshof eingebracht hat, weil die Maßnahme nach Ansicht Berlins die Kompetenzen der EU überschreitet.
Erst mit dem Vertrag von Maastricht gab sich die EU eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Justiz- und Innenpolitik. Beide Bereiche sind zwischenstaatlich organisiert. Anders als in den Bereichen, die aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorgegangen sind, gibt es kein Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Länder, die gemeinsame Beschlüsse in der Außen- und Sicherheitspolitik nicht umsetzen. Die wichtigsten Beschlüsse in der EU-Außenpolitik sind zudem einstimmig, was ein gemeinsames Vorgehen erschwert. Mit welchem Kompetenzwirrwarr die EU in den Bereich Justiz und Inneres kämpft, wird ersichtlich an den mangelnden Erfolgen in der EU-Terrorismusbekämpfung. Zahlreiche seit dem 11. September 2001 getroffenen EU-Beschlüsse sind bis heute nicht umgesetzt.
Die EU-Verfassung brächte in vielen Bereichen eine Einschränkung des Vetorechts, auch wenn es in der Steuerpolitik sowie weitgehend in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erhalten bleibt. Mehrheitsentscheidungen in Fragen der Justiz- und Innenpolitik wären nach der Verfassung erschwert möglich. Die EU-Verfassung sieht außerdem einen "Frühwarnmechanismus" vor, der es nationalen Parlamenten ermöglicht, die Kommission um Überprüfung eines Gesetzesvorschlages zu bitten, der gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. (apa)
Syrien07:16
UNO-Rüge nach MassakerSicherheitsrat richtet nach Massaker in Houla deutliche Worte an Regierung
Suu Kyi11:03
Erste AuslandsreiseNach 24 Jahren zum ersten Mal wieder ins Ausland: Suu Kyi reist nach Bangkok
Dalai Lama in Österreich14:12
Keine Angst vor ChinaAußenministerium reagiert auf Chinas Empörung betont gelassen
