Schicksal der EU-Verfassung steht in den Sternen: Der große Wurf liegt vorerst auf Eis
- Negative Referenden in Frankreich & Niederlanden
Die EU-Verfassung hätte eigentlich eine Reform der EU-Institutionen bringen sollen, über die die EU-Regierungschefs sieben Jahre gestritten haben. Durch die Ablehnung in Referenden in Frankreich und den Niederlanden liegt sie aber vorerst auf Eis. Unter österreichischer EU-Präsidentschaft im nächsten Halbjahr will die EU die Möglichkeiten für ein Inkrafttreten der Verfassung erneut überprüfen.
Die erste Grundsatzvereinbarung der Gemeinschaft war 1951 der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Seither wurde die Gemeinschaft auf Grundlage zusätzlicher Verträge ständig weiterentwickelt. Die EU-Verfassung sollte diese Verträge durch ein einheitliches Vertragswerk ersetzen. Außerdem hätte die Verfassung neue, effizientere Entscheidungsstrukturen gebracht, darunter einen fixen EU-Ratspräsidenten, einen EU-Außenminister aber auch mehr Mitspracherecht für das Parlament und mehr Mehrheitsentscheidungen.
Die Grundlage für das neue Grundgesetz wurde 1997 auf dem Gipfel in Amsterdam gelegt, als sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder nicht über eine Reform des institutionellen Aufbaus der EU einigen konnten, die diese auch nach der großen Erweiterungsrunde funktionsfähig erhalten sollte. Beim Gipfel von Nizza im Dezember 2000 wurde zwar eine Lösung für die offenen Fragen wie Stimmgewichtung im Rat bzw. die Zusammensetzung der Kommission gefunden, allerdings eine mit der kaum jemand zufrieden war. Offen blieb weiter die Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, die Vereinfachung der Verträge, die Rolle der nationalen Parlamente und der Status der Europäischen Grundrechtecharta.
Ende 2001 wurde im Brüsseler Vorort Laeken beschlossen, einen Konvent mit Vertretern der Regierungen, der nationalen Parlamente, des EU-Parlaments und der EU-Kommission einzurichten, der das historische Projekt einer Europäischen Verfassung in Angriff nehmen sollte. Zum Vorsitzenden des 105-köpfigen Gremiums wurde der ehemalige französische Staatspräsident Valery Giscard d'Estaing ernannt. Ein solches Gremium hatte zwei Jahre zuvor die Grundrechtscharta ausgearbeitet. Ziel war es, die Arbeit transparenter und bürgernäher zu gestalten, als bei den bis dahin für Reformen ausschließlich zuständigen "Regierungskonferenzen", in denen die Regierungen der Mitgliedsländer Kompromisse suchten.
Nach eineinhalbjähriger Debatte legte der Konvent im Juni 2003 seinen Verfassungsentwurf vor, der eine Woche später vom Gipfel in Thessaloniki als "gute Ausgangsbasis" für die Neuordnung der EU bezeichnet wurde. Mit der endgültige Fassung wurde eine Regierungskonferenz betraut. Im Dezember scheiterte die Annahme der Verfassung durch die Regierungschefs, weil Spanien und Polen die Reform des Abstimmungssystems für Mehrheitsentscheidungen im Rat ablehnten. Ein halbes Jahr darauf schaffte die irische Präsidentschaft einen Kompromiss. Im Oktober 2004 wurde die Verfassung von allen Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich unterzeichnet.
Um in Kraft zu treten, muss der Verfassungstext allerdings von allen Mitgliedstaaten - durch das Parlament oder per Volksabstimmung - ratifiziert werden. Bisher haben 13 Länder die EU-Verfassung ratifiziert, darunter auch Österreich. Spanien und Luxemburg nahmen den Vertrag per Referendum an. Am 29. Mai stimmten allerdings die Franzosen gegen die Verfassung, am 1. Juni auch die Niederländer. Sieben Länder verschoben daraufhin ihre geplanten Referenden bzw. Parlamentsbeschlüsse. Beim Gipfel im Juni verordneten sich die EU-Regierungschefs eine "aktive Reflexionsphase" bis Frühling nächsten Jahres. Dann soll unter österreichischem Vorsitz das Thema wieder aufgegriffen werden. (apa)
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