"profil": Die Staatsanwaltschaft will jetzt gegen John Gudenus Anklage erheben
- Vorhabensbericht ging bereits an Justizministerium
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, will die Staatsanwaltschaft Wien gegen den ehemaligen FPÖ-Bundesrat John Gudenus Anklage erheben. Ein entsprechender Vorhabensbericht ist derzeit auf dem Weg ins Justizministerium. Nun muss Justizministerin Karin Gastinger entscheiden, ob sie grünes Licht für ein Gerichtsverfahren geben wird.
Angeklagt dürfte Gudenus nach dem 1992 eingeführten Paragrafen 3h des Verbotsgesetzes werden, der Leugnung oder Verharmlosung des NS-Völkermords unter Strafe stellt. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre. Die Novelle zum Verbotsgesetz wurde 1992 im Bundesrat einstimmig durchgewunken. Auch John Gudenus stimmte als Bundesratsabgeordneter der Gesetzesänderung damals zu.
Seitens des Bundesheers hat John Gudenus, Offizier im Range eines Obersts, keine Konsequenzen zu befürchten. Ein entsprechendes Disziplinarverfahren, bei dem ihm Geldstrafe oder Degradierung gedroht hätte, kann nur nach rechtskräftig abgeschlossenem Gerichtsverfahren und vor seinem 65. Geburtstag eröffnet werden. Letzteren feierte Gudenus schon im vergangenen November.
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