Österreichs Geflügel ab heute in Freiheit: Vogelgrippe-Stallpflicht wird aufgehoben
- Meldepflicht und Geflügelschauverbot bleiben aufrecht
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Auch wenn das Wetter dazu nicht einlädt, Österreichs Geflügel darf wieder ins Freie. Seit 0.00 Uhr ist die seit 22. Oktober gültige Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse und Puten nicht mehr aufrecht. "Unseren Informationen nach hat alles gut funktioniert", sagte die Sprecherin von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, Daniela Reczek, am Freitag gegenüber der APA.
Die Stallpflicht wurde am 22. Oktober nach Vogelgrippenfällen in Rumänien und Russland eingeführt. Seit damals durften die Tiere nach einer Verordnung des Gesundheitsministeriums wegen der Vogelgrippe-Gefahr nicht mehr freilaufend gehalten werden. Die Maßnahme wurde Reczek zufolge in enger Zusammenarbeit mit der heimischen Geflügelindustrie getroffen.
Grund für die Aufhebung der Regelung war, dass alle der über 3.500 amtlichen Proben, die seit August im Rahmen eines Screenings untersucht worden waren, negativ getestet wurden. Es soll nun nur noch dann zu einer erneuten Aufstallungspflicht kommen, wenn es zu einem Ausbruch der Geflügelpest innerhalb von Österreich oder einem angrenzenden Gebiet kommt.
Aufrecht bleiben allerdings die Meldepflicht für Geflügelhaltungen sowie das Verbot von Märkten und Geflügelschauen in festgelegten Risikogebieten, da in Zielgebieten der Zugvögel wie z.B. in Rumänien Geflügelpest-Viren nachgewiesen wurden. Darüber hinaus darf Freilandgeflügel nur in von Wildvögeln abgeschirmten Bereichen, also z.B. Volieren, getränkt und gefüttert werden.
(apa)
