Donnerstag, 15. Dezember 2005

Fall Mongu: Keine Anklage gegen Tiergarten
Schönbrunn wegen angeblicher Tierquälerei

  • Staatsanwalt: 'Verdacht konnte nicht erhärtet werden'
  • PLUS: Die BILDER des umstrittenen Videos!

Die angebliche Misshandlung des Elefantenbabys "Mongu", die im vergangenen November der Österreichische Tierschutzverein (ÖTV) behauptet und mit einem Video zu belegen versucht hatte, hat für den Tiergarten Schönbrunn keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag die Anzeige gegen die Verantwortlichen unter Zoo-Direktor Helmut Pechlaner zurückgelegt.

"Der Verdacht der Tierquälerei konnte nicht erhärtet werden", erläuterte Walter Geyer, der Pressesprecher der Anklagebehörde. Das zur fachkundigen Beratung beigezogene Veterinäramt der Stadt Wien sei nach Prüfung des vorgelegten, mehr als einstündigen Films zu dem Ergebnis gekommen, "dass eine Ausbildung junger Tiere notwendig ist und im konkreten Fall in angemessener Form ohne übermäßige Härte erfolgt war", meinte Geyer.

Schönbrunn-Direktor Pechlaner hatte die gegen sein Team erhobenen Vorwürfe von Anfang an entschieden zurück gewiesen. "Mongu" sei nicht gequält worden, es habe sich vielmehr um ein wichtiges Training gehandelt, um dem Tier das Niederlegen beizubringen. Laut Pechlaner soll es sich bei dem mitgeschnittenen Video um einen willkürlichen Zusammenschnitt von Szenen gehandelt haben, bei denen "Phasen der Belohung" gefehlt hätten.
(apa/red)

15.12.2005 14:20