Drei Mahlzeiten pro Tag statt harte Euros: Entwurf für Zivildienstverpflegung liegt vor
- Ohne Naturalverpflegung gibt's 11,26 Euro am Tag
- Neues Modell soll möglichst schnell in Kraft treten
Das Innenministerium hat den Entwurf für die Verpflegsfrage von Zivildienern vorgelegt. Hintergrund ist ein Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der Mitte November entschieden hatte, dass die im Schnitt bezahlten sechs Euro pro Tag deutlich zu niedrig seien.
Das Innenministerium möchte nun verstärkt auf Naturalverpflegung setzen, wie letzte Woche bereits mit Zivildienst-Einrichtungen besprochen wurde. Bisher war in der entsprechenden Verordnung nur festgelegt, dass ein "angemessenes" Verpflegsgeld zu bezahlen ist. Nun heißt es, die Zivis haben Anspruch auf ein Frühstück, eine warme Hauptmahlzeit und eine weitere Mahlzeit.
Ist einer Trägerorganisation die Naturalverpflegung nicht möglich, dann bekommt der Zivildiener von dieser 11,26 Euro pro Tag. Dieser Tagsatz gilt allerdings nicht, wenn der Zivi die angebotene Naturalverpflegung ablehnt. Dann hat er Anspruch auf einen Betrag, "der den durchschnittlichen Kosten" entspricht, die dem Rechtsträger erwachsen. Mindestens muss der Betrag 3,40 Euro ausmachen.
Nicht zur Anwendung kommen die 11,26 Euro auch, wenn die Trägerorganisation einzelne Mahlzeiten nicht bereitstellen können. Auch dann bekommt der Zivildiener einen Betrag, der den durchschnittlichen Kosten des Rechtsträgers entspricht. Ausgegangen wird davon, dass das Mittagessen 50 Prozent, das Frühstück 20 und das Abendessen 30 Prozent der Gesamtkosten ausmacht.
Der Entwurf ist nun vier Wochen in Begutachtung und soll dann laut Ministerium möglichst bald in Kraft treten. Über die Mehrkosten finden sich in den Erläuterungen des Papiers keine genauen Angaben. Diesbezüglich seien "keine generellen Aussagen" möglich, heißt es nur.
(apa)
