In Wien muss man sich ab jetzt Einbremsen:
Jetzt gilt Tempo 50 fast in der ganzen Stadt
- Ausnahmen nur noch für Autostraßen und -bahnen
- Neue Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft

·In ganz Wien gilt bald
Maximal-Tempo 50!
Neue Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft
Früher als geplant werden auf den Wiener Straßen die 60- bzw. 70 km/h-Schilder abmontiert: Alle Beschränkungen innerhalb des Ortsgebietes über 50 km/h sind entfernt. Eine "Schonfrist" gibt es noch für Freilandstraßen am Stadtrand, wo derzeit teilweise noch 100 km/h erlaubt sind. Sie werden erst ab dem 9. Jänner in 50er-Zonen umgewandelt.
Die neue Regelung ist eine Umweltschutzmaßnahme zur Reduzierung von Feinstaub und Stickoxiden. Grundlage dafür ist das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L). Die Umrüstung bzw. Entfernung von Verkehrszeichen soll bis spätestens 11. Jänner abgeschlossen sein, hieß es am Freitag in einer Rathaus-Aussendung.
FPÖ und ÖAMTC dagegen
Die Umstellung auf ein generelles Tempolimit von 50 km/h hat die FPÖ auf den Plan gerufen. Sie kündigte an, im Wiener Gemeinderat per Dringlichem Antrag die Nicht-Umsetzung zu verlangen. Auch der ÖAMTC forderte die Rücknahme der Verordnung, der ARBÖ einen fixen Evaluierungstermin. Zustimmung zur Temporeduktion kam vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ).
Es gebe "weder gesundheitspolitische, wissenschaftliche oder verkehrstechnische Gründe, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf wenigen, aber für die Verkehrsverteilung überaus wichtigen Straßen in Wien um 10 km/h bzw. 20 km/h rechtfertigen oder gar sinnvoll erscheinen lassen würden", so die FPÖ in ihrer Antragsbegründung.
Die Maßnahme werde die Fließgeschwindigkeit des Verkehrs weiter beeinträchtigen, leiste aber keinen entsprechenden Beitrag zur Reduktion des Feinstaubes für Wien. Außerdem verursache sie Kosten in der Höhe von 450.000 Euro für Verkehrsschilder und die Anpassung der Ampelregelungen. Bürgermeister Michael Häupl (S) solle daher dafür sorgen, dass die Maßnahme nicht umgesetzt werde, so die FPÖ. Chancen auf Erfolg hat der Antrag angesichts der absoluten Mandatsmehrheit der SPÖ im Gemeinderat allerdings keine.
Bereits zuvor hat der Autofahrerorganisation ÖAMTC massiven Widerstand gegen die "unsinnige Maßnahme" Aussicht gestellt. "Das Tempolimit der gesamten Stadt in Bausch und Bogen zu senken, wird weder die erwartete Feinstaubreduktion bringen noch die Flüssigkeit des Verkehrs erhöhen", kritisierte Sprecherin Sabine Fichtinger: "Wir fordern die Rücknahme der Verordnung."
Keine Gnade für Raser
Ab diesem Zeitpunkt darf ab der Landesgrenze Wien nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Durch die Maßnahmen des IG-L werden laut Rathaus rund 400 Verkehrszeichen entfernt und etwa 300 Verkehrszeichen neu aufgestellt. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind Autobahnen und Autostraßen.
Die Wiener Polizei wird auf jenen Straßen, auf denen das neue Tempolimit gilt, zunächst keine Schwerpunkt-Aktivitäten durchführen. "Erst nach einer Gewöhnungsphase von zwei oder drei Wochen werden wir den Autofahrern die Tempobeschränkung von 50 km/h stärker in Erinnerung rufen", sagte Mag. Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der BPD.
Wer zu schnell unterwegs ist und bei einer routinemäßigen Kontrolle erwischt wird, hat vorerst die Chance, mit einer Abmahnung davonzukommen - "wenn sonst nichts passiert, das heißt, wenn keine gefährliche Situation entsteht", sagte Goldgruber und warnte potenzielle Schnellfahrer davor, sich generell auf die Milde der Polizei zu verlassen: "Eine Abmahnungsgarantie gibt es nicht."
Triester Straße & Co
Zu den betroffenen Strecken gehören unter anderem die Triester Straße (bisher 70 km/h), die Höhenstraße (60 km/h) und die Westeinfahrt. Auf dieser waren bisher 70 bzw. weiter stadteinwärts 60 km/h erlaubt. In Zukunft werden Autofahrer, die von der Westautobahn kommen, schon am Knoten Auhof auf 50 km/h eingebremst.
Ausnahmen
Von der neuen Regelung nicht betroffen sind folgende Autobahnen und Autostraßen: Für alle anderen Straßen innerhalb des Wiener Ortsgebietes gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
B 14a Brigittenauer Brücke (maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h)
B 227 Brigittenauer Lände - Nußdorfer Lände - Heiligenstädter
Lände von Gürtelbrücke bis Nordknoten (maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h)
S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße (maximal zulässige
Höchstgeschwindigkeit 70 km/h)
Info
Mehr Informationen zur Umsetzung der Verkehrsmaßnahmen gibt es bei der Infoline Straße und Verkehr (Telefon: 955 59) sowie Informationen zu den IG-L Maßnahmen bei der MA 22 - Umweltschutz. (apa/red)
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