Oberstes Gericht gibt Bank Austria Recht: Grünes Licht für Wechsel in Banken-KV
- Damit wurde auch neues Dienstrecht bestätigt
Im KV-Streit mit der Gewerkschaft hat das Management der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen. Der Aufsehen erregende "fliegende" Wechsel in den Banken-Kollektivvertrag im Oktober 2004 war demnach rechtens.
Der OGH hat in einem am Mittwoch zugestellten Entscheid den Austritt des größten Kreditinstituts in Österreich aus dem Sparkassenverband und den Eintritt in den Banken-Verband bestätigt. Damit sei auch der Übergang vom Sparkassen-KV auf den Banken-KV bestätigt worden, teilte ein Bank Austria-Sprecher der APA mit. Damit sei auch das neue Dienstrecht bestätigt, das auf dem Banken-KV aufbaue.
Seit dem 1. April gilt für die rund 10.000 Mitarbeiter der Bank Austria Creditanstalt im Inland ein neues Dienstrecht. Diesem "Dienstrecht neu" war ein langer und erbitterter Streit mit dem Betriebsrat vorangegangen, der eben im vom Vorstand verfügten Austritt der Bank aus dem Sparkassen-KV und Wechsel in den Banken- Kollektivvertrag gipfelte. Die Gewerkschaft und auch der Bankenverband selbst wollten den Verbandswechsel durch den OGH klären lassen.
Begleitet war der Streit um die Dienstrechtsreform von mehrfachen Streikdrohungen der Belegschaftsvertreter. Der Betriebsrat hat die Gehalts-Reform dann auch nicht unterschrieben. Basis des neuen Dienstrechts für alle Mitarbeiter der BA-CA wurde der Banken- Kollektivvertrag.
Wie bereits im Oktober 2004 beim KV-Wechsl angekündigt, nahm die BA-CA seit dem heurigen Frühjahr auch keine neuen Pragmatisierungen mehr vor. Die mehr als 4.000 bestehenden Definitivstellungen blieben unberührt. Seit 1. April 2005 beträgt bei den "Bank Austrianern" die wöchentliche Normalarbeitszeit 38 Stunden (statt früher 37 Stunden), der Banken-KV sähe 38,5 Stunden vor.
(apa)

