NS-Fonds hat nun "Rechtsfrieden": Rechts-sicherheit bei NS-Entschädigungen gegeben!
- Kanzler hofft auf Auszahlungen noch vor Weihnachten
- Plus: Wofür gibt es Geld? 7 Entschädigungskategorien
·NS-Enschädigungen: Wofür gibt es Geld?
Insgesamt gibt es sieben Entschädigungskategorien
Der Weg zur Auszahlung der NS-Entschädigungen ist frei. Nachdem ein New Yorker Gericht die letzte anhängige Klage gegen österreichische Unternehmen abgewiesen hat, hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) am Rande seines Besuchs bei US-Präsident George Bush den so genannten "Rechtsfrieden" erklärt. Damit können die für den Entschädigungsfonds vorgesehenen 210 Mio. US-Dollar nun überwiesen und die Zahlungen an die NS-Opfer gestartet werden. Schüssel hofft auf erste Auszahlungen vor Weihnachten.
Die Feststellung der "Rechtssicherheit", also de facto die Abweisung aller Klagen gegen Österreich oder österreichische Unternehmen im Zusammenhang mit der NS-Zeit in den USA, ist Voraussetzung für den Beginn der Auszahlungen aus dem NS-Entschädigungsfonds. Das letzte Verfahren gegen österreichische Unternehmen (u.a. Voest und RZB) wurde in New York eingestellt, das letzte Verfahren gegen die Republik bereits am 23. November.
Ob angesichts der Klags-Abweisungen bereits Rechtssicherheit besteht, war zuletzt aber strittig. Nationalratspräsident Andreas Khol (V) hatte dies noch am Mittwochabend verneint und darauf verwiesen, dass sich im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die Republik noch ein Kläger ein Rechtsmittel vorbehalten habe. Die Zweite Nationalratspräsidentin Barbara Prammer von der SPÖ vertrat am Donnerstag dagegen den Standpunkt, dass die Rechtssicherheit trotzdem bereits bestehe.
Dies sieht offenbar auch Bundeskanzler Schüssel so. "Wir haben den Rechtsfrieden erreicht durch Abweisung der letzten Klage", sagte Schüssel nach einem Gespräch mit US-Präsident George W. Bush in Washington. Mit den ersten Auszahlungen könne nach einem Beschluss der Regierung kommende Woche begonnen werden. Die Einigung bei den Entschädigungsgesprächen wertet Schüssel als "schönen Abschluss des Gedanken- und Jubiläumsjahres".
Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, reagierte "mehr als zufrieden" auf die Erklärung Schüssels. "Wir jubeln", sagte Muzicant am Donnerstagabend gegenüber der APA. Die ersten Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds werde es in ein paar Wochen geben. "Wie viele paar Wochen das sind, ist wirklich nicht mehr das Entscheidende. Wesentlich ist die Bemühung, die alle Seiten hatten, das möglichst schnell fertig zu machen", so Muzicant.
Die Höhe der ersten Vorauszahlungen soll bei einer Kuratoriumssitzung des Versöhnungsfonds kommende Woche festgelegt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die vom NS-Regime aus politischen oder rassistischen Gründen, sowie wegen einer Behinderung, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder wegen des Vorwurfs der "Asozialität" verfolgt wurden, sowie deren Erben. Abgegolten werden Vermögensschäden, die während der NS-Zeit auf dem Gebiet des heutigen Österreich entstanden sind.
Befüllt wird der "Allgemeine Entschädigungsfonds" spätestens 30 Tage nach Erklärung der Rechtssicherheit vom Bund, der Gemeinde Wien sowie von Banken, Versicherungen, Industrie, Wirtschaftskammer und ÖIAG. Neben diesem Fonds, der Vermögensschäden abdeckt, gibt es auch einen "Versöhnungsfonds" zur Entschädigung früherer NS-Zwangsarbeiter. Dieser Fonds hat in den vergangenen fünf Jahren bereits 132.000 Auszahlungen in Höhe von 352,6 Mio. Euro durchgeführt und stellt seine Tätigkeit mit Ende des Jahres ein.
Mit den Auszahlungen aus dem 210 Mio. US-Dollar schweren NS-Entschädigungsfonds kann noch heuer begonnen werden. Das hat Nationalratspräsident Andreas Khol (V), der auch Kuratoriums-Vorsitzender des Fonds ist, am Freitag versichert. Konkret sollen zwischen Weihnachten und Neujahr die ersten Überweisungen für die rund 2.700 bereits vom Antragskomitee bewilligen Fälle erfolgen. Danach werden jeden Monat laut Khols Plan 1.200 bis 1.500 weitere Vorauszahlungen folgen.
(apa/red)
