Mittwoch, 30. November 2005

Niederlage für Almdudler vor dem EuGH: Flaschenform kann nicht geschützt werden!

  • Firmen-Chef betont: "Marke bleibt weiter geschützt"

Almdudler kann sich seine charakteristische Flasche nicht als spezielle Marke schützen lassen. Das hat Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das Gericht erster Instanz wies eine Klage (Rechtssache T12/04) des traditionsreichen Wiener Kräuterlimonaden-Herstellers auf Aufhebung einer Entscheidung des EU-Harmonisierungsamtes ab.

Die Behörde hatte die Eintragung verweigert, weil diese Limonadenflasche nicht genügend Unterscheidungskraft besitze, um als Gemeinschaftsmarke für Limonaden auf Kräuterbasis eingetragen zu werden.

Almdudler Limonaden hatte 2001 beim zuständigen Harmonisierungsamt die Eintragung einer dreidimensionalen Marke in Form einer Limonadenflasche für "Limonade auf Kräuterbasis" beantragt. Darin hieß es: "Die Marke besteht in der besonderen körperlichen Form der Flasche sowie dem Wechsel zwischen durchsichtig glattem Mittelteil und dem gemasert ausgestalteten oberen und unteren Flaschenbereich." Gegen die Ablehnung hat Almdudler Klage bei dem Luxemburger EU-Gerichtshof eingereicht.

Die EU-Richter bestätigten mit ihrem Urteil die Ablehnung des Harmonisierungsamts. Die angemeldete Marke sei "eine durchsichtige Glasflasche in einer für die Abfüllung von Limonaden gängigen Form, die gegenüber der üblichen Gestaltung keine Besonderheiten aufweist", heißt es in dem Urteil. "Somit ist die Form der Flasche lediglich eine Variante der Grundverpackungsform der betreffenden Waren, die es dem betroffenen Verbraucher nicht ermöglicht, die fraglichen Waren von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden."

Die als Teil der Marke angeführte Maserung wiederum ändere "den Gesamteindruck, den die Flasche hervorruft, nicht derart, dass diese vom betreffenden Verbraucher als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware verstanden würde", so die Luxemburger Richter weiter. Die charakteristische goldene Farbe von Almdudler wird deshalb nicht berücksichtigt, da sie nicht Gegenstand der Markenanmeldung gewesen sei.

"Marke bleibt weiter geschützt"
Der österreichische Getränkehersteller Almdudler hat betont, dass sich die Niederlage beim europäischen Gerichtshof (EuGH) nur auf die Form der Flasche, aber nicht auf die Marke an sich beziehe. "Natürlich wären wir glücklicher gewesen, wenn die Entscheidung für uns positiv ausgefallen wäre. Man muss aber sagen, dass die europäischen Markenbehörden und Gerichte beim Markenschutz für Flaschenformen - insbesondere bei Getränkeflaschen - zunehmend restriktiver geworden sind", so Almdudler-Chef Gerhard Schilling am Mittwochnachmittag in einer Aussendung.

Er verwies auf die Beispiele Corona-Bierflasche oder Berentzen-Flasche, wo es den prominenten Markenartiklern wie Almdudler gegangen sei. Schilling betonte, dass Almdudler weiterhin national wie international in der bisherigen Flaschenform verkauft werde. (apa)

30.11.2005 16:14