Hungertod einer 17-Jährigen in OÖ: Mutter steht nach Formfehler erneut vor Gericht
- OGH hob Urteil auf - Geschworene nicht befragt
Jene Frau, die nach dem Hungertod ihrer 17-jährigen Tochter in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war, muss sich ab heute erneut vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Die 49-Jährige war von den Geschworenen einstimmig wegen Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil aber wegen eines Formfehlers wieder auf.
Das Mädchen war im Mai vergangenen Jahres tot in seinem Bett gefunden worden. Es hatte bei einer Körpergröße von 1,64 Metern nur mehr rund 30 Kilo gewogen und dürfte an den Folgen von Nahrungsmangel gestorben sein. Die Mutter stand im April in Steyr vor Gericht und wurde für unzurechnungsfähig erklärt.
Der OGH hob den Schuldspruch aber mit der Begründung, die Geschworenen seien nicht gefragt worden, ob die Frau vielleicht nur fahrlässig gehandelt habe, wieder auf. Nun muss sie sich zumindest für zwei Tage erneut verantworten.
(apa/red)
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