Dienstag, 29. November 2005

Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz: Innenausschuss beschließt "Hooligandatei"

  • Präventive Überwachung für Großveranstaltungen
  • Auch gesonderte Maßnahmen zur Terrorbekämpfung

Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz ist am Dienstag im Innenausschuss von den Regierungsparteien und der SPÖ beschlossen worden. Im Mittelpunkt stehen präventive Überwachungsmaßnahmen für Großveranstaltungen und zur Terrorbekämpfung.

Hinsichtlich der Fußball-Europameisterschaft 2008 ist etwa eine "Hooligandatei" vorgesehen, in die Personen aufgenommen werden können, die gefährliche Angriffe im Rahmen von Sportveranstaltungen setzen. Derzeit sind laut Innenministerin Prokop 190 Personen, die immer wieder gewaltsam auftreten und randalieren, bekannt. Dazu kommen ungefähr 900 Personen, die intensiv beobachtet werden.

Bei Sportveranstaltungen kann laut der Novelle bis maximal 500 Meter um ein Stadion ein Sicherheitsbereich geschaffen werden. In der Bundesligasaison 2004/2005 gab es 770 angezeigte Delikte, davon wurden 288 in den Stadien begangen. Von den 482 Delikten, die außerhalb der Stadien begangen wurden, betrafen 388 den Bereich innerhalb von 500 m.

Zur Terrorbekämpfung wird die Videoüberwachung für den Bereich der "erweiterten Gefahrenforschung" eingerichtet. Wenn Gruppierungen eine "schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellen, ist der Einsatz von Video- und Tonaufzeichnungen möglich.

In einem ebenfalls von SPÖ, ÖVP und FPÖ getragenen Entschließungsantrag wird eine Studie zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen Privater mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglich Räumen gefordert.

Die Grünen bereiten hingegen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof vor. Ihrer Meinung nach beinhalte die Novelle unbestimmte Begriffe und einen zu großen Ermessungsspielraum für die Beamten. Auch die Frage von privaten Bild- und Tonaufzeichnungen sei ungeklärt. (apa)

29.11.2005 14:01