Donnerstag, 24. November 2005

NEWS Top Invest: Holen Sie sich jetzt
Ihr Geld noch vor dem Jahreswechsel!

  • Experten verraten Tipps & Tricks für Ihre Finanzen
  • Wie Sie heuer noch Ihre Steuerlast mindern können

Wenn die ersten Weihnachtsmärkte die Besucher mit Punsch & Co locken, sollten wir auch als Steuerzahler und Kapitalanleger ans Jahresende denken. "Wer jetzt seine Finanzen durchforstet, kann sich noch bares Geld herausholen", weiß Experte Karl Bruckner, Chef des Steuerberaters BDO. Gemeinsam mit Bruckner und anderen Experten hat NEWS für Sie 20 Punkte in zwei Checklisten zusammengestellt, die sich für Sie bezahlt machen (siehe Kasten links).

"Finanzentscheidungen zum Jahresende sollten immer mit dem Blick auf mögliche Änderungen im kommenden Jahr überlegt werden", rät Finanzexperte Wolfgang Prasser, Chef des unabhängigen Finanzoptimierers AWD. "Heuer ist vor allem zu berücksichtigen, dass Vorsorgen ab 2006 teurer wird – durch die Einführung neuer Sterbetafeln sowie die Senkung des Garantiezinssatzes", gibt Prasser zu bedenken. Allerdings: Noch heuer abgeschlossene Verträge bleiben von diesen Änderungen verschont.

Bei der Lebensversicherung sind es derzeit konkret 2,75 Prozent an garantierten jährlichen Zinsen für die gesamte Laufzeit. Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossen werden, garantieren hingegen nur noch eine jährliche Mindestverzinsung von 2,25 Prozent. "Bei Sparformen mit staatlicher Prämie wie der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und dem Bausparen kann immer bis zum Jahresende bei Abschluss noch die gesamte Jahresprämie kassiert werden", so Prasser. Dabei ist nicht gerade unwesentlich, dass sich unser Finanzminister im kommenden Jahr wieder etwas knausriger gibt: So beträgt die Bausparprämie nur noch drei Prozent. Bei der maximal geförderten Einzahlung von 1.000 Euro sind dies 30 Euro Prämie. Wer aber noch heuer einzahlt, der erhält 35 Euro vom Staat. Als weiteren Tipp: Bausparverträge, die bald ablaufen, können auch kurzfristig als Anlage mit höheren Zinsen genützt werden. Bei einer Restlaufzeit von beispielsweise einem Jahr erhalten Sie die höhere Verzinsung auch auf das Geld, das Sie jetzt einzahlen. Das lohnt sich gegenüber einem Sparbuch auch ohne Prämie.

Ähnliche Änderungen gibt es auch bei der staatlich geförderten Vorsorge. Einzahlungen bis zu 2.000 Euro werden heuer noch mit neun Prozent, also maximal 180 Euro gefördert. Ab Jänner sind es nur noch 8,5 Prozent, also maximal 170 Euro.Wer also sowieso schon vorhatte, eine solche Zukunftsvorsorge abzuschließen, sollte das noch im Dezember tun. Warum dem Staat Geld schenken?

Ganz individuell können Sie jetzt noch Ihre Steuerlast für das laufende Jahr beeinflussen. Denn Ausgaben werden immer für jenes Jahr anerkannt, in dem die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. "Auch Vorauszahlungen, die 2005 getätigt werden, sind voll für 2005 anrechenbar", weiß Steuerexperte Bruckner. Dies betrifft beispielsweise Werbungskosten, die Sie von Ihrer Lohnsteuer 2005 absetzen wollen. Darunter fallen Fortbildungskosten mit allen verbundenen Nebenkosten (Seminar mit Unterkunft, Verpflegung und Anreise), Familienheimfahrten, Kosten für die doppelte Haushaltsführung sowie Telefonspesen, Fachliteratur und Mitgliedsbeiträge. Dabei können sich Arbeitnehmer schöne Summen von der automatisch geleisteten Lohnsteuer zurückholen.

Steuern sparen kann man auch mit einem kooperativen Arbeitgeber. So sind Weihnachtsgeschenke bis 186 Euro steuerfrei, so es sich nicht um Bargeld handelt. Warengutscheine oder Goldmünzen werden allerdings anerkannt. Ebenso sind Beiträge des Dienstgebers zur Zukunftssicherung bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei. Dabei werden Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen anerkannt, die vom Dienstgeber bezahlt bzw. mitfinanziert werden.

Unternehmer – und dazu gehören auch die boomenden "Ich-AGs" (Einpersonenunternehmen) – haben freilich noch größeren Spielraum zur steuerlichen Gestaltung. Auch können "kleine Gewerbetreibende" bis spätestens 31. Dezember 2005 rückwirkend für das laufende Jahr einen Antrag auf Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG stellen,wenn die steuerpflichtigen Einkünfte nicht höher als 3.881,52 Euro sind sowie der Jahresnettoumsatz maximal 22.000 Euro beträgt. Bares Geld sind auch die Freibeträge für Forschung sowie externe Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wert.

Für Ausgaben bzw. Investitionen gilt auch für Unternehmer: Alles,was heuer an Rechnungen tatsächlich bezahlt wird, ist auch für dieses Jahr anrechenbar. So kann man sich durch gezielte Ankäufe oder Vorauszahlungen noch rasch den Steuereffekt für das laufende Jahr sichern. Sofort absetzbar sind Investitionen mit Anschaffungskosten von bis zu 400 Euro.

Noch mehr Anlagetipps finden Sie im aktuellen NEWS!

24.11.2005 12:03