Mutmaßlicher Drogenschmuggler verurteilt:
14 Jahre Haft für türkischen Lkw-Fahrer
- 66 Kilogramm Heroin und Morphium im Reservereifen eines
- Angeklagter beteuert weiterhin: "Ich wurde benützt"
Harte Strafe für einen Drogenschmuggler: Ein 52-jähriger türkischer Lkw-Fahrer wurde von einem Schöffengericht in Ried im Innkreis zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde versuchter Drogenschmuggel größeren Ausmaßes vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Reservereifen des von dem Türken gelenkten Lkw waren im Februar dieses Jahres kurz vor der Ausreise über den Grenzübergang Suben nach Deutschland insgesamt 66 Kilogramm Heroin und Morphin im Marktwert von zehn bis 15 Mio. Euro entdeckt worden. Der bisher unbescholtene Mann zeigte sich nicht geständig. Vehement vertrat er vor Gericht seinen Standpunkt, mit dem Schmuggel habe er nichts zu tun. Das Rauschgift sei um untergejubelt worden. "Man hat mich benützt. Ich bin krank, behindert und alt. Ich habe mit Suchtgift nichts zu tun."
Im Prozess ging es darum, ob seine Verantwortung stimme. Er erklärte, er habe unmittelbar vor dem Grenzübergang übernachtet. Dabei sei die Manipulation an seinem Reservereifen erfolgt. Dem standen jedoch die Aufzeichnungen vom Fahrtenschreiber und die Ermittlungsergebnisse der Drogenfahnder gegenüber.
Staatsanwalt Alois Ebner machte darauf aufmerksam, dass die beschlagnahmte Menge Heroin ausgereicht hätte, viele Menschen ins Verderben zu stürzen. Heroin mache schnell süchtig und sei ein hochgefährliches Gift. Der Strafrahmen für das angeklagte Delikt beträgt ein bis 15 Jahre. Er forderte die Höchststrafe. Andere müssten abgehalten werden, aus reiner Profitgier so etwas zu machen.
Verteidiger Harald Schnötzlinger hielt dem entgegen, es liege kein Geständnis des Angeklagten vor. Seine Aussage, er habe von dem geplanten Schmuggel nichts gewusst, sei glaubwürdig. Einem Drogenfahnder sei aufgefallen, das der Fahrer selbst von der beschlagnahmten Suchtgiftmenge überrascht gewesen sei. Ein Fahrer-Kollege, der ihn mit seinen Aussagen belaste, sei nicht zum Prozess erschienen.
Richter Rudolf Aschauer schloss sich in seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes an. Das beschlagnahmte Suchtgift hätte ausgereicht, 10.000 Menschen süchtig zu machen. Mildernd für das Strafausmaß sei lediglich der bisher untadelige Lebenswandel des Angeklagten und dass es beim Versuch geblieben sei. Der Türke erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (apa/red)
