Mittwoch, 23. November 2005

Weiter Unklarheit in der Kärntner Ortstafel-Frage: Wer muss die Schilder aufstellen?

  • Haider: Bundespräsident ist für Vollzug zuständig
  • Rat der Kärntner Slowenen: Land muss handeln

Im Streit darüber, wer für das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten zuständig ist, hat am Mittwoch der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (B) eine neue Variante ins Spiel gebracht. Er erklärte, laut Bundesverfassungsgesetz sei der Bundespräsident für die Vollziehung des VfGH-Erkenntnisses zuständig. Der Rat der Kärntner Slowenen forderte indessen das Land Kärnten zum Handeln auf.

Haider verwies auf Artikel 146 des Bundesverfassungsgesetzes, aus dem eindeutig hervorgehe, dass nicht das Land, sondern der Bund bzw. sogar der Bundespräsident das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vollziehen müsse. Der entsprechende Antrag auf Exekution des Erkenntnisses sei vom VfGH zu stellen, betonte Haider.

Der BZÖ-Obmann wies einmal mehr Aussagen zurück, wonach das Land Kärnten bei der Aufstellung der Ortstafeln säumig sei. Dem VfGH- Präsidenten Korinek empfahl Haider, er möge sich an Bundespräsident Fischer wenden, Kärnten sei für Kritik die falsche Adresse.

Der Rat der Kärntner Slowenen forderte Kärnten in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln in einer Resolution zum Handeln auf. Im gesamten Bezirk Völkermarkt müssten umgehend zweisprachige Ortstafeln aufgestellt werden. Der Bundesregierung wirft die Volksgruppenvertretung "Desinteresse" an einer Lösung der Problematik vor.

In der Resolution wird scharfe Kritik an Bundeskanzler Schüssel geübt. Dieser behaupte vier Jahre nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, es handle sich nicht um eine Lösung in Tagen oder Monaten, obwohl die vom VfGH gesetzte Frist bereits Anfang 2003 abgelaufen sei. Seit der bisher letzten Konsenskonferenz sei nun ein halbes Jahr vergangen, seither habe es kein einziges sachliches Gespräch auf Bundes- oder Landesebene über die Ortstafelfrage gegeben.

(apa/red)

23.11.2005 17:09