Nächste Runde im Ortstafel-Streit: Laut
Adamovich sind Bund und Land säumig
- VfGH-Präsident: "Lücke bei Verordnungserlassung"
- Haider: Bundespräsident ist für Vollzug zuständig
In der jüngsten Auseinandersetzung um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten sind nach Ansicht des früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich sowohl der Bund als auch das Land säumig. In der "Wiener Zeitung" sprach Adamovich von einer Lücke, "aber nicht im Gesetz, sondern bei der Verordnungserlassung."
"Die Entscheidung darüber, ob irgendwo ein Verkehrszeichen - und eine Ortstafel ist ein solches - aufgestellt wird, ist Sache der Straßenpolizeibehörde. Die Entscheidung darüber, ob diese zweisprachig sein soll, ist Bundessache", so Adamovich. Allerdings sei "nach der Judikatur dann, wenn der Bund nichts tut, der Staatsvertrag unmittelbar anwendbar".
Dies treffe auf "alle zuständigen Behörden", also auch auf die Straßenpolizeibehörde, zu. Also trifft die Säumigkeit doch wieder die Bundesregierung? - Adamovich dazu: "Es sind beide Seiten säumig. Es ist eine Lücke da, aber nicht im Gesetz, sondern bei der Verordnungserlassung. Nämlich dadurch, dass die 25-Prozent-Klausel gefallen ist. Diese Lücke ist aufgrund des Artikels 7 des Staatsvertrags auszufüllen. Solange das nicht geschehen ist, wäre nach der Judikatur der Staatsvertrag unmittelbar anwendbar".
Und man könne auch sagen, dass die Straßenpolizeibehörde, die eine Landesbehörde ist, aufgrund des Staatsvertrags erkennen könne, wo eine zweisprachige Ortstafel hin gehört und wo nicht. "Die Säumigkeit des Bundes ist für die Straßenpolizeibehörde kein Grund, den Staatsvertrag nicht zu erfüllen".
Befragt, welche Möglichkeiten es gibt, die Verfassungsgerichtshofentscheidung umzusetzen, meinte Adamovich, "es geht um eine sanktionslose Säumigkeit. Aber es sind ja weitere Fälle beim VfGH anhängig". Dies bedeute, dass man nur jede betroffene Ortschaft vor das Höchstgericht bringen könne.
Haider: Bundespräsident ist zuständig
Im Streit darüber, wer für das Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten zuständig ist, hat der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider eine neue Variante ins Spiel gebracht. Er erklärte, laut Bundesverfassungsgesetz sei der Bundespräsident für die Vollziehung des VfGH-Erkenntnisses zuständig.
In einer Aussendung verwies Haider auf Artikel 146 des Bundesverfassungsgesetzes, aus dem eindeutig hervorgehe, dass nicht das Land, sondern der Bund bzw. sogar der Bundespräsident das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vollziehen müsse. Der entsprechende Antrag auf Exekution des Erkenntnisses sei vom VfGH zu stellen, betonte Haider.
(apa/red)
