Mittwoch, 23. November 2005

Zoff um die zweisprachigen Ortstafeln: Für Adamovich sind Bund und Land säumig

  • Entscheiden über Zweisprachigkeit liegt beim Bund
  • 400 Tafeln müssten nach Urteil '01 getauscht werdenn

In der jüngsten Auseinandersetzung um die Aufstellung zweisprachiger Ortstafeln in Kärnten sind nach Ansicht des früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich sowohl Bund als auch das Land säumig. "Die Entscheidung darüber, ob irgendwo ein Verkehrszeichen - und eine Ortstafel ist ein solches - aufgestellt wird, ist Sache der Straßenpolizeibehörde. Die Entscheidung darüber, ob diese zweisprachig sein soll, ist Bundessache", so Adamovich. Allerdings sei "nach der Judikatur dann, wenn der Bund nichts tut, der Staatsvertrag unmittelbar anwendbar".

Dies treffe auf "alle zuständigen Behörden", also auch auf die Straßenpolizeibehörde, zu. Also trifft die Säumigkeit doch wieder die Bundesregierung? - Adamovich dazu in der Wiener Zeitung: "Es sind beide Seiten säumig. Es ist eine Lücke da, aber nicht im Gesetz, sondern bei der Verordnungserlassung. Nämlich dadurch, dass die 25-Prozent-Klausel gefallen ist. Diese Lücke ist aufgrund des Artikels 7 des Staatsvertrags auszufüllen. Solange das nicht geschehen ist, wäre nach der Judikatur der Staatsvertrag unmittelbar anwendbar".

Und man könne auch sagen, dass die Straßenpolizeibehörde, die eine Landesbehörde ist, aufgrund des Staatsvertrags erkennen könne, wo eine zweisprachige Ortstafel hin gehört und wo nicht. "Die Säumigkeit des Bundes ist für die Straßenpolizeibehörde kein Grund, den Staatsvertrag nicht zu erfüllen".

Befragt, welche Möglichkeiten es gibt, die Verfassungsgerichtshofentscheidung umzusetzen, meinte Adamovich, "es geht um eine sanktionslose Säumigkeit. Aber es sind ja weitere Fälle beim VfGH anhängig". Dies bedeute, dass man nur jede betroffene Ortschaft vor das Höchstgericht bringen könne.

Angesprochen darauf, warum Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) zögerlich agiere, meinte Adamovich, "weil die normative Festlegung zweisprachiger topografischer Aufschriften Bundessache ist, aber sic niemand trauen kann, gegen Kärnten in dieser Frage aufzutreten. Nach dem Staatsvertrag 1955 wurde 17 Jahre lang nichts gemacht. Dann hat man 1972 die Zweisprachigkeit für 205 Ortschaften gesetzlich festgeschrieben. Das wurde exekutiert und nach einigen Wochen waren alle Taferln wieder weg. 1976 hat man sich dann im Volksgruppengesetz auf die 25-Prozent-Klausel geeinigt - davon waren 91 Ortschaften betroffen. Nach dem VfGH-Entscheid von 2001 müssten nunmehr als 400 Ortstafeln zweisprachig sein. Das ist eine Fieberkurve 0 - 205 - 91 - 400." Also gegen Kärnten geht nichts? - "Ja. Etwas Wirksames gibt es nicht - außer man einigt sich". (apa/red)

23.11.2005 08:39