Montag, 14. November 2005

Österreichs Autofahrern ging ein Licht auf: 80 Prozent erfüllen Pflicht "Licht am Tag"

  • Ost-West-Gefälle: Vorarlberger als Licht-Muffel
  • PLUS: Nützliche Tipps, Umfrage und Pro & Contra

Das seit einer Woche verpflichtende Lichtaufdrehen beim Autofahren auch am Tag wird von den Österreichern sehr gut angenommen. Das hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) erhoben. "Wenn wir die Stadtgebiete betrachten, liegen wir unter den Pkw-Fahrern bei einer Lichtquote von durchschnittlich fast 78 Prozent", resümierte KfV-Direktor Othmar Thann am Dienstag. Auf Autobahnen liege die Quote sogar bei 89 Prozent.

Um aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen, wurde ausschließlich bei guten Wetterverhältnissen erhoben - die Situation in Tirol konnte vom Kuratorium wegen Schneefalls nicht untersucht werden. Am besten schnitten die Oberösterreicher ab: Fast 89 Prozent fahren laut KfV mit Licht im Ortsgebiet. In der Bundeshauptstadt Wien sind rund 84 Prozent der Pkw-Fahrer beleuchtet unterwegs, in Graz wurden 82 und in Klagenfurt 80 Prozent gezählt. Die größten Skeptiker gibt es offenbar in Vorarlberg: In Bregenz drehen nur 60 Prozent der Pkw-Fahrer auf.

Auf der Autobahn fährt nur jeder Neunte "dunkel". Allerdings lag die Licht-Quote schon vor dem 15. November bei starken 69 Prozent. Kärnten und Salzburg sind top: Hier fahren bereits mehr als 93 Prozent der Pkw vorschriftsmäßig beleuchtet. Die niedrigste Einschaltquote auf Autobahnen hatte das Burgenland mit 85 Prozent.

Strafen erst ab April 2006
In der ersten Zeit wird die Exekutive Verstöße nur abmahnen, ab 15. April 2006 sind 15 Euro Strafe fällig. "Wenn 'Lichtsünder' auch vorerst nicht bestraft werden, drohen bei einem Unfall trotzdem rechtliche Nachteile", weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "Der ohne Licht gefahren ist, müsste nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung."

"Licht am Tag" heißt es nun also für die Autofahrer auf Österreichs Straßen. Egal zu welcher Tageszeit - die Scheinwerfer der Pkw müssen nun permanent eingeschaltet sein. Doch schon am ersten Tag stellte der ARBÖ fest: Je heller die Sonne scheint, desto weniger halten sich die Lenker an das Gesetz. Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) will nun Aufkleber verteilen, die mit der Aufschrift "Sichtbar besser. Fahren mit Licht am Tag" für die neue Regelung werben sollen.

Verkehrsminister Hubert Gorbach hat bereits zusätzlich Aufkleber in Auftrag gegeben, um für "Licht am Tag" zu werben. Ein offenbar Daniel Düsentriebs "Helferlein" nachempfundenes Maskottchen - eine Glühbirne mit Armen und zwei Reifen - soll die Botschaft "Sichtbar besser. Fahren mit Licht am Tag" verbreiten. Gorbach lobte die Regelung abermals als "Beitrag zur Verkehrssicherheit" und verwies auf den ÖAMTC, der sich durch die Neuerung 30 Verkehrstote weniger erwartet.

Vor Einführung der Bestimmung am 15. November waren schon knapp die Hälfte aller Pkw mit beleuchteten Scheinwerfern unterwegs, hat eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) für die erste Jahreshälfte 2005 ergeben. "Wir rechnen diesmal nicht mit einem derart sprunghaften Anstieg wie bei der Einführung der Gurtpflicht 1984, wo sich zuvor 18 Prozent angeschnallt hatten und danach 84 Prozent", sagte der Direktor des KfV, Othmar Thann, zur APA. Durch das Gesetz rechnet er damit, dass Autofahrer vermehrt das Licht einschalten. "Man muss aber auch darauf achten, dass nun kontrolliert wird", meinte Thann.

Das Wichtigste zu "Licht am Tag"
Erlaubte Lichtquellen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland:
- Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
- Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig eingeschaltet sein. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
- Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
- Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.

Verbotene Lichtquellen - bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland:
- Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
- Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).
- Nebelscheinwerfer alleine
- Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
- Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Unverändert bleiben die Bestimmungen bei Dunkelheit, schlechter Sicht bzw. beim Fahren im Tunnel.

(APA/red.)

14.11.2005 13:10