Causa Hofmann mit neuer Wende: Wiener Anwalt findet Schlupfloch für Team-Einsatz
- Bezieht sich auf Präzedenzfall aus dem Eishockey
- Rapidler muss dazu Staatsbürgerschaft annehmen
·Hofmann: FIFA mit ablehnender Haltung
Aber Angebot an ÖFB für ein "offizielles Gesuch"
Alles deutete bereits darauf hin, dass die Causa Hofmann erledigt wäre, als die FIFA dem Ansuchen des ÖFB auf Spielberechtigung für den Rapidler vor einigen Tagen "grundsätzlich negativ" gegenüber stand. Doch nun kommt wieder Dynamik in die Sache; ein Anwalt hat ein Schlupfloch ausgemacht, das Hofmann wider Erwarten zu Länderspielen verhelfen kann.
Friedrich Gatscha, Kuratoriumsmitglied beim SK Rapid, verweist auf einen Präzedenzfall aus dem Eishockey. Am 24. September 1998 entschied der Oberste Gerichtshof Österreichs für den Austro-Kanadier Emanuel Viveiros und gegen die IIHF, den internationalen Verband.
Emanuel Viveiros hatte 1985/86 als 19-Jähriger bei der Junioren-WM für Kanada gespielt. 1996 erhielt er nach fünf Jahren in Österreich die Staatsbürgerschaft. Ab 1997 klagte er sein Recht auf Länderspiele ein. Der OGH gab ihm als Höchstinstanz Recht. In der Begründung heißt es: "Durch die fehlende Möglichkeit, als Spieler einer Nationalmannschaft an einem internationalen Bewerb teilzunehmen, droht der Verlust eines ohne Zweifel für jeden Spitzensportler erstrebenswerten Erlebnisses, der durch Geld überhaupt nicht aufgewogen werden kann."
Gatscha ist nun der Ansicht, Hofmann habe Chancen auf Spiele im österreichischen Team, wenn er bereit ist, den Rechtsweg einzuschlagen: "Seine Chance ist das Gegenteil von ausgeschlossen." Der deutsche Rapid-Kapitän zeigt sich in der Mittwoch-Ausgabe des "Kurier" jedenfalls "wild entschlossen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen."
Kritik am ÖFB
Gatscha lässt am ÖFB kein gutes Haar: "Im Vorgehen fehlt die Sensibilität, denn die FIFA macht, was sie will. Nur wenn ein wichtiger Verband kommt, ist alles möglich."
Die Hauptkritik: "Der ÖFB hat das Pferd am Schwanz aufgezäumt und zuerst den Ministerrat wegen der Einbürgerung mobilisiert. Dabei hätte man wissen müssen, dass in der FIFA-Zentrale Men in the dark sitzen." Personen also, die keine Rücksicht nehmen wollen auf Grundrechte, die in der Verfassung verankert sind.
Damit Hofmann im Frühjahr tatsächlich für Österreich spielt, muss er zum Einen die Staatsbürgerschaft annehmen und zum Anderen von Hickersberger offiziell einberufen werden. Mit dieser Einberufung kann dann vor Gericht unter Berufung auf das Viveiros-Urteil das Recht auf Berufsausübung eingeklagt werden.
Eine einstweilige Verfügung wäre innerhalb weniger Wochen zu bekommen. Gatscha: "Dienstgeber wäre der ÖFB, Dienstort der zweite Wiener Bezirk. Also könnte man zum Bezirksgericht Leopoldstadt gehen. Das ist insgesamt ein viel aussichtsreicherer Weg als der, der ihm vom ÖFB gewiesen wurde."
(red)










