Mittwoch, 16. November 2005

Verfassungsänderung in Italien: Das Grund- gesetz wird in mehreren Teilen geändert

  • Kompetenzen der Regionen wesentlich ausgedehnt

Der italienische Senat hat am Mittwoch in dritter und letzter Lesung ein umstrittenes Reformpaket verabschiedet, mit dem das Grundgesetz in mehreren Teilen tiefgreifend geändert wird. Für das Paket stimmten 170 Senatoren, dagegen votierten 132 Parlamentarier. Drei Senatoren enthielten sich der Stimme.

Die Verabschiedung der Reform, die unter anderem die Kompetenzen der Regionen wesentlich ausdehnt, war ein Hauptpunkt im Programm von Regierungschef Silvio Berlusconi und der rechtspopulistischen Regierungspartei Lega Nord unter Umberto Bossi.

Eckpfeiler der Reform ist die von der rechtspopulistischen Regierungspartei Lega Nord stark geforderte "Devolution", welche die Kompetenzen der 15 Regionen ohne Sonderstatut wesentlich stärkt. Diese sollen künftig mit eigenem Gesetz eigene Statuten erlassen können. Zudem soll der Staat den Regionen ohne Sonderstatut die exklusive Kompetenz in den Bereichen lokale öffentliche Sicherheit, Gesundheits- und Schulwesen abgeben. Rom soll wegen seiner Rolle als Hauptstadt eine Sonderautonomie erhalten.

Mit dem Föderalismus wird in Italien ein "Senat der Regionen" mit nur 200 Senatoren, statt 315 wie bisher, eingeführt. Die Abgeordnetenkammer soll danach statt 630 Mitgliedern nur noch 400 aufweisen. Beide Kammern werden zudem nicht mehr wie heute praktisch Dasselbe tun, sondern ihre Funktionen mehr in ergänzender und kontrollierender Weise ausüben. Auch die Stellung des Regierungschefs wird gestärkt, indem er künftig Minister ernennen und entlassen und darüber hinaus das Parlament auflösen kann - was bisher Kompetenz des Staatspräsidenten war.
(apa)

16.11.2005 22:06