Nürnberger Prozess begann vor 60 Jahren: 22 Nazi-Größen mussten sich verantworten
- Hitlers Weggefährtenn wie Göring und Heß angeklagt
- Neues Völkerrechtsprinzip der persönlichen Haftung
·Die Angeklagten des Nürnberger Prozesses
Vom Hitler-Stellvertreter bis zum Marine-Chef
·236 Zeugen, 5.330 Dokumente, 22 Bände
Nürnberger Kriegsver-brecher-Prozess in Zahlen
·Austellung erinnert heute an die Prozesse
Gedenkwoche: Jahrestag der Nürnberger Prozesse
Die einen galten als enge Weggefährten Hitlers, andere als verlängerte Arme des Nazi-Führers. Tief verstrickt in die Verbrechen des Nazi-Regimes aber waren sie alle. Vor 60 Jahren, am 20. November 1945, begann der Nürnberger Prozess gegen 22 Angeklagte.
Stellvertretend für die Weltgemeinschaft saßen die vier alliierten Siegermächte USA, Sowjetunion, England und Frankreich zu Gericht über die angeklagten Nationalsozialisten. Zu ihnen gehörten auch Reichsmarschall Hermann Göring und Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß.
Aber nicht allein die Gräueltaten der Nazis machten das Verfahren des "Internationalen Militärgerichtshofs" (IMT) zu einem weltweit beachteten Ereignis. Für genauso bedeutsam halten Rechtshistoriker den Umstand, dass erstmals Staatsführer für die von ihnen befohlenen Verbrechen persönlich zur Verantwortung gezogen wurden.
Bisher waren nach verlorenen Kriegen immer Staaten und ihre Völker für den Krieg verantwortlich gemacht worden. Die Siegermächte belegten die betreffenden Länder mit Abgaben und Reparationen.
Persönliche Verantwortung für Nazi-Greuel
In Nürnberg galt erstmals das Völkerrechtsprinzip der persönlichen Haftung - und es wurde weltweit zum Vorbild: Am 11. Dezember 1946 erklärte die UNO das in Nürnberg angewandte Recht zum Völkerrecht. Noch heute sprechen Juristen weltweit von den "Nuremberg Principles".
Nach zähen Verhandlungen hatten die westlichen Alliierten auch die Sowjetunion überzeugt, dass gegen die NS-Führungsriege ein fairer Prozess nach anglo-amerikanischem Recht notwendig sei. Die Moskauer Führung hatte eher an einen Schauprozess gedacht, bei dem die Todesstrafe von vornherein festgestanden hätte.
Nur mit viel Geschick konnten die USA zudem gegen sowjetische Widerstände durchsetzen, dass der Prozess in Nürnberg stattfand und damit in der amerikanischen Zone. Die Sowjets willigten erst nach der Zusage ein, Berlin zum offiziellen Sitz des Tribunals zu erklären.
Justzi-Palast überstand Bombenangriffe
Für Nürnberg sprach auch der dortige große Justiz-Palast, der in den Bombennächten unversehrt geblieben war. Mit 530 Büros und 80 Sälen bot er ausreichend Platz für die 1.000 Prozessmitarbeiter. Zudem gab es eine direkte unterirdische Verbindung mit dem benachbarten Gefängnistrakt. "Eine derart günstige Raumkonstellation fand sich zu dieser Zeit nirgendwo in ganz Deutschland", erinnern sich Zeitzeugen.
Bei der Wahl des Prozess-Orts spielte nach Einschätzung von Historikern zudem eine Rolle, dass Nürnberg während der NS-Herrschaft eine große Bedeutung hatte als Ort der NSDAP-Reichsparteitage.
Streitmächte schützten Prozess
Während des Prozesses glich der Justiz-Palast einer Festung. Aus Angst vor Rache-Aktionen der NS-Widerstandsgruppe "Werwolf" war die Umgebung hermetisch abgeriegelt. Jeder der vier Alliierten bot eine kleine Streitmacht auf. Im Stadtviertel waren Panzer postiert.
Die Straßenbahn durfte vor dem Justizpalast nicht halten, die Fahrgäste durften nicht einmal aus den Fenster schauen. "Wenn sich jemand auf der offenen Plattform zu weit nach außen beugte, gaben die Soldaten sofort Warnschüsse ab", berichten Zeitzeugen.
Vier Anklagepunkte
Die Anklage lautete auf Verschwörung gegen den Weltfrieden, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gleich zu Beginn des Prozesses untermauerte der US-Chefankläger Robert H. Jackson diese vier Punkte mit Fakten.
Ein im Gerichtssaal gezeigter Film verdeutlichte das von den Alliierten in den Nazi-Konzentrationslagern angetroffene Grauen. Alle Angeklagten erklärten sich dennoch nicht schuldig. Einige klagten sich im Prozessverlauf dann aber selbst an.
Industrieller mit angeklagt
Auch ein Vertreter der deutschen Rüstungsindustrie saß auf der Anklagebank: Gustav Krupp von Bohlen und Halbach. Doch wegen Verhandlungsunfähigkeit wurde der Prozess gegen ihn eingestellt.
Nach elf Monaten verlas das Gericht die Urteile: 11 Mal Tod durch Erhängen, 3 Mal lebenslange Haft, 4 Strafen zwischen 10 und 20 Jahren - und 3 Freisprüche. Der bei Kriegsende verschwundene Hitler- Mitarbeiter Martin Bormann wurde in Abwesenheit zum Tode verurteilt. (apa)
