Britischer Rechtsextremist in Österreich verhaftet: David Irving in Untersuchungshaft
- Haftbefehl von 1989: Verdacht der Wiederbetätigung
- Bei Schwurprozess drohen Irving bis zu 20 Jahre Haft

Der britische Rechtsextremist David Irving ist in der Steiermark festgenommen worden. Eine entsprechende Meldung auf der Homepage des Briten bestätigte Oberst Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, auf Anfrage der APA. Demnach wurde Irving am Nachmittag des 11. November von Beamten der Autobahnpolizei- inspektion Hartberg im Gemeindegebiet von St. Johann in der Heide in der Steiermark auf Grund eines aufrechten Haftbefehls des Landesgerichts Wien vom 8. November 1989 verhaftet.
Irving war vermutlich auf dem Weg zu einem Stiftungsfest der Wiener Burschenschaft Olympia, wie aus einer Meldung des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes hervorgeht. Gollia wollte das nicht bestätigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Wien sitzt Irving in Untersuchungshaft. Er sollte auf Einladung "einer Burschenschaft" einen Vortrag in Wien halten. Grund für den Haftbefehl war der Verdacht eines Verstoßes gegen den Paragrafen drei des Verbotsgesetzes (Verdacht auf Wiederbetätigung).
Der 1938 im britischen Essex geborene Irving hat sich laut dem Informationsdienst gegen Rechtsextremismus (IDGR; http://www.idgr.de) seit Anfang der sechziger Jahre schriftstellerisch betätigt. Vor allem die beiden Hitlerbiografien "Hitlers Weg zum Krieg" und "Hitlers Krieg" machten ihn bekannt und lösten heftige Kontroversen aus. So behauptete er, Adolf Hitler habe von der Vernichtung der Juden nichts gewusst.
In anderen Publikationen berief er sich laut IDGR unter anderem auf das "Leuchter"-Gutachten. Der US-Amerikaner Fred Leuchter behauptet darin, es habe in Auschwitz-Birkenau und Majdanek keine Gaskammern gegeben. Laut IDGR reagierte Irving im Juni 1989 im britischen Unterhaus auf einen Antrag gegen den "Leuchter-Report" so: "Ich begebe mich in die 'Gaskammern' von Auschwitz, und Sie und Ihre Freunde dürfen Zyklon B gemäß den altbekannten Prozeduren und Umständen werfen. Ich garantiere Ihnen, Sie werden mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein!"
In Österreich wurde im November 1989 der Haftbefehl gegen ihn erlassen. Einen für Salzburg angekündigten Vortrag hielt er daraufhin im bayrischen Freilassing. Dem IDGR zufolge war Irving zuvor schon im Jahr 1984 wegen des Verdachts der Wiederbetätigung in Österreich festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden.
Irving drohen bis zu 20 Jahre Haft
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft war David Irving nach einem "Zund" von der Autobahngendarmerie angehalten worden. Die Handschellen klickten, weil der umstrittene Brite im Jahr 1989 bei Vorträgen in Wien und Leoben die Existenz von Gaskammern geleugnet haben soll. "Seit damals ist eine gerichtliche Voruntersuchung wegen Paragraf 3 g Verbotsgesetz anhängig", erklärte Pressesprecher Otto Schneider.
Die Entscheidung über eine Anklagerhebung werde sehr rasch fallen, kündigte Schneider gegenüber der APA an. Seit 1989 habe sich Irving in Österreich nicht mehr dem Verdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt: "Es ist also nur das zu beurteilen, was damals schon recht umfangreich erhoben worden ist."
Sollte es zu einer Anklage und damit zu einem Schwurprozess kommen, muss Irving im Fall eines Schuldspruchs mit bis zu 20 Jahren Haft rechnen, falls das Gericht von einer "besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung" ausgeht, wie es in der entsprechenden Gesetzesbestimmung heißt.
Fraglich ist, ob Irving bis zum Abschluss der Voruntersuchung in U-Haft behalten werden kann, zumal er sich für die heimische Justiz seit 1989 "wohl verhalten" hat: Er ist hier zu Lande nicht mehr einschlägig aufgefallen. Die nächste Haftprüfung findet jedenfalls Ende der kommenden Woche statt. Die Anklagebehörde wird dem Vernehmen nach auf einer Verlängerung der U-Haft bestehen: Man befürchtet, dass Irving ansonsten das Weite suchen und damit nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnte. (apa/red)
