Donnerstag, 17. November 2005

Steirerin attakiert ihren eigenen Sohn mit Messer: "Wollte ihn nicht schwer verletzen"

  • Gerichtsurteil: Ein Jahr Haft, ein Monat unbedingt
  • Grund: Sohn fuhr Moped ohne einen Führerschein

Weil sie ihren 15 Jahre alten Sohn mit einem Küchenmesser attackiert hatte, stand eine 37 Jahre alte Frau aus der Oststeiermark vor dem Grazer Straflandesgericht. Der gebürtigen Wienerin wurde versuchte absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagte bestritt nicht, den Sohn verletzt zu haben. Nur warum sie es getan hatte, wusste sie nicht mehr. Sie wurde zu einem Jahr Haft, davon ein Monat unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die 37-Jährige nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab aber keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

"Eigentlich hatte alles ganz normal begonnen", schilderte die Beschuldigte den Tag Ende September vor Gericht. Der 15-Jährige war wie jeden Tag von der Schule nach Hause gekommen. Nur hatte er diesmal wieder einen Strafzettel dabei, weil er zum wiederholten Male mit einem Moped gefahren war, obwohl er keinen Führerschein besitzt. "Da bin ich wütend geworden, weil er mich schon wieder angelogen hatte", erklärte die 37-Jährige. "Warum haben Sie ein Messer genommen?", wollte die Richterin von der Angeklagten wissen. Das wisse sie nicht mehr. "Aber ich hab' ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn", so die Frau.

Nur seinem raschen Ausweichen habe es der 15-Jährige zu verdanken, dass er nicht schwerer verletzt worden ist. Statt dem anvisierten Brustbein erwischte die Beschuldigte, die laut Sachverständigem "mittelgradig alkoholisiert" war, den Jugendlichen nur am linken Oberarm. "Wollten Sie ihren Sohn umbringen", fragte Lapanje weiter. "Um Gottes willen, nein. Ich wollte ihn nicht einmal schwer verletzten", so die Küchenhilfe, die sich in letzter Zeit mit der Erziehung "ein bisschen überfordert gefühlt" hatte.

Das Opfer wurde vorübergehend bei einer Pflegefamilie untergebracht. Nächste Woche soll der Bursche zu seiner Mutter zurückkommen. Der Frau wurde von der Fürsorge eine Psychologin zugeteilt. Außerdem soll ein Erzieher die beiden drei Mal in der Woche besuchen und helfend unter die Arme greifen. Das Urteil lautete ein Jahr Haft, davon einen Monat unbedingt. Die Beschuldigte erbat sich wegen der Rückkehr ihres Sohnes einen Haftaufschub. (apa)

17.11.2005 12:54