Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs: 6 Verpflegsgeld Für "Zivis" sind zu wenig!
- 13,60 Euro als Größe für "angemessene" Verpflegung
- Ministerin Prokop verweist auf Trägerorganisationen
Verbesserungen für Zivildiener und beträchtliche Mehrkosten wird ein am Dienstag veröffentlichtes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Verpflegsgeld bringen. Die derzeit zumeist bezahlten sechs Euro seien "deutlich" zu wenig und damit nicht verfassungskonform, stellten die Verfassungsrichter fest. Sie nannten als Bezugsgröße für eine "angemessene" Verpflegung 13,60 Euro, wobei Abschläge möglich seien. Zwischen Innenministerium und den Zivildienstorganisationen entbrannte daraufhin sofort der Streit ums Geld.
Anlass für das VfGH-Erkenntnis waren die Beschwerden zweier Zivildiener, die pro Tag rund sechs Euro Verpflegsgeld erhalten hatten - ein Betrag, mit dem die Zivildiener bei allen großen Trägerorganisationen auskommen müssen. Nur das Land Oberösterreich, die Stadt Linz und die Stadt Wien zahlen derzeit schon 11,50 Euro.
Die Frage, wie viel die Organisationen den Zivildienern für die Verpflegung zahlen müssen, wenn sie sie nicht selbst verköstigen, ist seit der Zivildienst-Novelle 2001 umstritten. Damals wurde nur festgehalten, dass die Verpflegung "angemessen" zu sein hat.
Diese Regelung hat der VfGH im Jahr 2002 grundsätzlich als verfassungskonform beurteilt. Eine Bezugsgröße nannte das Höchstgericht - das sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dem Zivildienst beschäftigte - aber erst jetzt. Orientieren müsse man sich an vergleichbaren Regelungen zum Wehrdienst - und nicht, wie vom Innenministerium angeführt, für die Versorgung von Asylwerbern, betonten die Verfassungsrichter. In Anknüpfung an den Aufwandsersatz des Heeresgebührengesetzes für Soldaten, die die Garnison verlassen müssen, nannten sie als Bezugsgröße die 13,60 Euro.
"Auf der Hand" liege aber, dass Abschläge zulässig sind, wenn z.B. der Zivildienst an einem gleich bleibenden Einsatzort verrichtet wird. Der Spielraum dafür "ist jedoch begrenzt", erklärte VfGH-Präsident Karl Korinek gegenüber der APA. Denn den Zivildienern müsse es auch nach etwaigen Abschlägen möglich sein, sich regelmäßig in Lebensmittelgeschäften oder Gasthäusern verpflegen zu können.
Die Zivildiener werden also künftig zu den 185 Euro (ab 2006 256 Euro) Grundvergütung deutlich mehr als sechs Euro pro Tag für die Verpflegung bekommen müssen. Wie hoch die Kosten ausfallen, konnte am Dienstag noch niemand beziffern. Im Innenministerium schätzte man 116 Mio. Euro im "worst case". Was freilich bedeuten würde, dass jeder junge Mann, der nach der Novelle 2001 seinen Zivildienst leistete, eine Nachzahlung bekommt. Die künftigen Mehrkosten schätzt das Ministerium auf 28 bis 30 Mio. Euro pro Jahr.
Wer soll das bezahlen?
Zahlen will diese Differenz freilich niemand. Innenministerin Liese Prokop (V) verwies umgehend darauf, dass laut Gesetz die Trägerorganisationen für das Verpflegsgeld zuständig seien. In ihrem Ressort habe man nicht die Budgetmittel, um eine Anhebung zu finanzieren.
Ganz anders sehen das natürlich die Trägerorganisationen: Die Mehrkosten müsse der Bund abdecken. Es sei "undenkbar, dass das die Zivildienstorganisationen aus ihrem Budget leisten", erklärte der Präsident des Roten Kreuzes, Fredy Mayer, der auch Vorsitzender der Zivildienst-Kommission war. Auch der Arbeiter Samariterbund (ASBÖ) und Caritas-Präsident Franz Küberl sehen das so.
Erfreut war naturgemäß die Plattform für Zivildiener. "Damit endet der Verpflegungsnotstand für tausende Kollegen", erklärte Bundessprecher Paul Fiala. Das Innenministerium sei nun gefordert, rasch entsprechende Bescheide auszustellen und die tausenden offenen Beschwerdeverfahren abzuschließen. Diese Verfahren wurden nämlich mit Hinweis auf den bevorstehenden VfGH-Spruch unterbrochen.
SPÖ und Grüne forderten die Innenministerin auf, rasch die angemessene Bezahlung sicher zu stellen. Die freiheitliche Sicherheitssprecherin Helene Partik-Pable (F) will sich dafür einsetzen, dass die höheren Kosten den Trägerorganisationen zumindest teilweise vom Bund refundiert werden.
(apa)
