Montag, 14. November 2005

Staatsbürgerschafts-Recht beschlossen: Neuregelung im Ministerrat abgesegnet

  • Vizekanzler Gorbach sprach von "großem Wurf"
  • Kritik an neuem Gesetz von Links und Rechts

Das neue Staatsbürgerschaftsrecht hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Damit kann es noch heuer vom Nationalrat beschlossen werden. In Kraft tritt das Gesetz entweder mit Jahresbeginn oder bei einem Einspruch des Bundesrats im Frühling. Wesentlichste Änderung ist, dass bei den "bevorzugten" Gruppen wie Ehepartnern oder Flüchtlingen die Wartefrist länger wird und dass ganz allgemein die Bedingungen für den Erwerb des Passes erschwert werden.

Nichts geändert hat sich beim Rechtsanspruch, der bei erfolgter Integration nach 15 Jahren legalem Aufenthalt im Land beginnt. Längstens müssen Ausländer 30 Jahre warten, um das begehrte Dokument in die Hände zu bekommen. Vorzeitige Einbürgerungen sind nach zehn Jahren möglich, die Länder entscheiden. Geändert haben sich die Bedingungen für die "privilegierten" Gruppen. Ehepartner, EU- und EWR-Bürger sowie erfolgreiche Asylwerber müssen künftig mindestens sechs Jahre auf den Pass warten, bisher waren es zwischen null und fünf.

Weitere Erschwerung: Künftig muss der Aufenthalt im Land legal gewesen sein, der Meldezettel alleine reicht nicht mehr. Zusätzlich ist nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt während der letzten drei Jahre vor der Einbürgerung gesichert war - zumindest mit der Notstandshilfe. Schließlich sind auch noch schriftliche Landeskunde- und mündliche Deutschtests zu absolvieren, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Keine Chance auf den Pass gibt es, wenn Freiheitsstrafen nach vorsätzlichen Straftaten oder gravierende Verwaltungsübertretungen wie Fahrerflucht vorliegen.

Prokop zufrieden
Innenministerin Liese Prokop (V) zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden. Für sie bedeutet die Verleihung der Staatsbürgerschaft den "erfolgreichen Endpunkt der Integration". In diesem Zusammenhang sind ihr auch die Deutschtests besonders wichtig. Begrüßt wird von Prokop die Vereinheitlichung bei den Ausnahmen. Damit entspreche man dem Wunsch der Landeshauptleute-Konferenz.

Der Koalitionspartner ist auch zufrieden, hat aber noch Änderungswünsche. BZÖ-Chef Jörg Haider sprach vom "strengsten Gesetz innerhalb der EU", ergänzt werden sollte es aber bis zum Parlamentsbeschluss noch um ein Gelöbnis, mit dem sich die neuen Staatsbürger formell zur österreichischen Kultur bekennen sollten. Vizekanzler Hubert Gorbach (B) sieht das Gesetz als "großen Wurf", während aus Teilen der FPÖ Kritik kam. Die stellvertretende Parteivorsitzende und Nationalratsabgeordnete Barbara Rosenkranz meinte: "Was hier betrieben wird, ist reine Kosmetik, die in Wahrheit gar nichts ändert."

Opposition übt Kritik
In die ganz andere Richtung geht die Kritik der Opposition. Die Grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits ärgerte sich darüber, dass die Regierungsvorlage nur Verschlechterungen beinhalte und den Integrationsgedanken aus dem Gesetz entferne. Die Wiener Integrationsstadträtin Sonja Wehsely (S) bezeichnete die Gesetzesänderung als unnötig. Wenigstens seien einige Bedenken der Stadtregierung aufgenommen worden, etwa der Verzicht auf Deutsch- und Landeskundetests bei Kranken und Betagten. Die Rechtsanwälte forderten indes Nachbesserungen, unter anderem lehnen sie den Automatismus zwischen Freiheitsstrafe und Passverweigerung ab.

(apa)

14.11.2005 22:24