Bub von Lift erdrückt: Richter hat Prozess auf März vertagt, neue Zeugen geladen
- Ausstehendes Gutachten wird dann präsentiert
- Kopf blieb zwischen Fahrkorb und Lifttür stecken
Der Prozess um den in einem Aufzug in Wien-Josefstadt erdrückten Buben ist nach der Einvernahme der drei bisher noch nicht befragten Beschuldigten auf März 2006 vertagt worden. Richter Thomas Schrammel wird von Amts wegen rund ein halbes Dutzend Zeugen laden, auch der technische Sachverständige wird dann sein Gutachten präsentieren.
Der 13 Monate alte Bub war am 12. November 2002 ums Leben gekommen, als er mit dem Kopf zwischen Fahrkorb- und Lifttür stecken blieb und sich der Aufzug in Bewegung setzte. Das Unglück konnte geschehen, weil der Abstand zwischen den beiden Türen 19,2 Zentimeter und nicht die an sich vorgeschriebenen zwölf betrug.
Dafür müssen sich nun elf Personen - mehrere Mitarbeiter der Aufzugsfirma, die Hausverwalterin, ein TÜV-Prüfer und ein Beamter der Baupolizei - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Die Mutter des Kindes, der die Staatsanwaltschaft die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht ankreidet, bekommt einen separaten Prozess.
Wie schon an den vorangegangenen Verhandlungstagen ging es heute ein Mal mehr um den Umstand, dass der sanierte Lift trotz fehlender Fertigstellungsanzeige und ohne Betriebsbewilligung wieder in Verkehr gesetzt worden war. "Das saugt man doch mit der Muttermilch auf, dass in diesem Land ohne Genehmigung nichts geht", wunderte sich der Richter. "Es war damals anders", erwiderte einer Beschuldigten. "Ja. Dass sich kein Schwein drum gekümmert hat", stellte der Verhandlungsleiter fest.
Bisher ließ sich nicht klären, wer bei der Aufzugsfirma im konkreten Fall überhaupt für die Einholung der Bewilligung zuständig war. "Der Mensch muss ein Phantom gewesen sein. Wahrscheinlich hatte er eine Tarnkappe auf", bemerkte der Richter zynisch. "Es ist mir bekannt gewesen, dass es Bauvorhaben gab, wo wir ohne Baubewilligung begonnen haben", verriet dann der für den Verkauf und die Montage zuständige Verantwortliche des Unternehmens. Man sei in diesen Fällen davon ausgegangen, "dass die Bewilligung auf dem Postweg ist". (apa)
