Donnerstag, 10. November 2005

VfGH hat entschieden: Pleitenfonds sind verfassungswidrig - Beiträge müssen sinken

  • Gesetz muss bis 30. November 2006 repariert werden

Die Überschüsse des Insolvenz Ausfallgeld Fonds (IAG) oder Pleitenfonds dürfen nicht für fondsfremde Abschöpfungen herangezogen werden. Solche Abschöpfungen sind daher verfassungswidrig. Die ausschließlich von Unternehmen einbezahlten Beiträge in Höhe von 0,7 Prozent der Bruttolohnsumme müssen gesenkt werden. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der den Pleitenfonds im Laufe der heurigen Herbstsession überprüft hat.

Anlass des Prüfungsverfahrens waren die Beschwerden von drei Unternehmen, darunter die Quelle AG, gegen die Höhe der IAG-Beiträge. Bis zum Beginn der Herbstsession ist die Zahl der Beschwerden auf rund 2.000 explodiert.

Der Verfassungsgericht hat eine Frist zur Reparatur des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes bis zum 30. November 2006 gesetzt. (apa)

10.11.2005 10:44