Montag, 7. November 2005

Bier-Insider werden Fall für den U-Richter: Vorerhebungen gegen alle 30 Verdächtigen

  • Auch bei zwei OÖ-Banken beginnt jetzt das Zittern

In der Affäre um den Verdacht von verbotenem Insiderhandel beim Verkauf des Brau Union Konzerns an Heineken im Jahr 2003 geht es nun Schlag auf Schlag. Nur eine Woche, nachdem die Finanzmarktaufsicht (FMA) ihren Endbericht bei Staatsanwalt Georg Krakow abgeliefert hat, wurden nun gegen alle inzwischen 30 Verdächtigen gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet.

Das berichtet die Tageszeitung "Oberösterreichische Nachrichten" in ihrer Dienstag-Ausgabe. Damit hat sich eine Hoffnung der Verdächtigen zerschlagen, dass die Taten verjähren könnten, bevor gerichtliche Schritte gesetzt werden. Da Krakow als besonders fleißiger Staatsanwalt gilt, ist damit zu rechnen, dass sein Vorhabensbericht an Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium in längstens zwei Wochen vorliegt, hieß es in dem Bericht.

Mit Bangen warten demnach nicht nur die verdächtigen Bierbrauer und ihre Angehörigen auf die Entscheidung Krakows, gegen wen er weiter vorgehen und gegen wen er das Verfahren mangels echten Tatverdachtes einstellen will.

Auch bei zwei oberösterreichischen Banken, bei der Allgemeinen Sparkasse und bei der Volkskreditbank zittern Mitarbeiter. Denn im Endbericht der FMA finden sich auch drei Prokuristen der ASK und einer der VKB als Verdächtige. Auch sie sollen Insiderwissen, das sie aufGrund ihrer Kontakte zu Managern der Brau Union hatten, für lukrative Spekulationen mit Brau AG Aktien genutzt haben. Die Informationen hätten sie von Aufsichtsräten ihrer Bank erhalten, schreibt die Zeitung. Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der ASK ist Brau Union General Karl Büche. Den Posten des Aufsichtsratschefs der VKB bekleidet Büches Vorgänger an der Spitze des Braukonzerns, Johannes Brandl.

Insgesamt geht es laut Schlussbericht der FMA um Gewinne aus mutmaßlich illegalen Insidergeschäften in Höhe von 9,4 Mio. Euro. Was zwar im Vergleich mit jenen 1,9 Mrd., die der Heineken-Deal insgesamt umfasste, relativ wenig Geld ist, aber bei Weitem ausreicht, dass es der größte Fall von Insiderhandel ist, der je die österreichische Justiz beschäftigte.

Bei den Überprüfungen der Aktienkäufe zwischen November 2002 (als intern der Verkaufsbeschluss fiel) und Mai 2003 (als der Verkauf bekannt gegeben wurde) hat die FMA zahlreiche Transaktionen der Verdächtigen entdeckt. Bei einer Verurteilung drohen den Betroffenen bis zu zwei Jahre Haft. Auf Grund der Unbescholtenheit aller Verdächtigen ist in diesem Fall aber mit Geldstrafen oder bedingten Haftstrafen zu rechnen - so es nicht zu Freisprüchen oder Verfahreneinstellungen kommt.

(apa)

7.11.2005 19:00