Montag, 7. November 2005

ÖBB-Streit "deeskalieren": Gorbach fordert
Runden Tisch zur Lösung des Konflikts

  • Schüssel steht voll hinter seinem Verkejrsminister
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Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach (B) lädt im ÖBB-Dienstrechtsstreit zu einem Runden Tisch. Er sei bemüht, die Angelegenheit zu "deeskalieren", meint Gorbach. Stattfinden soll das Treffen zwischen allen Streitparteien übernächste Woche. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bekundete seine "volle Unterstützung für den Weg des Gesprächs".

Schüssel betonte nach der Regierungssitzung, dass Gorbach schon vor eineinhalb Jahren wichtige Struktur- und Dienstrechtsfragen bei den ÖBB über einen Generalkollektivvertrag gelöst habe. Wenn es nun zu Problemen damit komme, sei es "selbstverständlich, dass der zuständige Infrastrukturminister jedes Interesse hat, dass darüber geredet wird".

Gorbach will bei dem Runden Tisch die "Klage des Vorstands" der ÖBB besprechen, dass der Personaleinsatz im Unternehmen nicht mit der im Generalkollektivvertrag vorgesehenen Flexibilität möglich sei. Außerdem soll bei dieser Gelegenheit überprüft werden, ob das im Rahmen der 2003 ausverhandelten Dienstrechtsreform angepeilte Einsparungsziel von 100 Mio. Euro erreicht wurde.

Neugebauer: Auseinandersetzung "entbehrlich"
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und ÖAAB-Obmann Fritz Neugebauer hält die Auseinandersetzung um das neue ÖBB-Dienstrecht für "entbehrlich". Gegenüber der APA bezweifelte Neugebauer, dass es darüber überhaupt einen Diskussionsbedarf gebe. Und wenn es ihn doch geben sollte, dann zwischen Gewerkschaft und Vorstand und nicht mit der Regierung, meinte der ÖVP-Abgeordnete.

"Zuständig ist der Vorstand", betonte Neugebauer. Dass ÖBB-Chef Martin Huber derzeit auf Urlaub ist, wertete der ÖAAB-Obmann als Indiz dafür, dass die Angelegenheit nicht so dringend sein könne. Er bezeichnete die ganze Debatte als "recht unnötig" und verwies darauf, dass erst vor zwei Jahren eine Vereinbarung geschlossen worden sei, auf deren Basis man einen neuen Kollektivvertrag vereinbart habe. "Ein Kollektivvertrag ist einzuhalten", stellte Neugebauer klar.

KV-Lösung für Regierung denkbar
Zuvor wurde bekannt, dass Gorbach auch zu einer kollektivvertraglichen Lösung bereit. Wenn es gelinge, die Ziele - eine Versetzung der Mitarbeiter im ÖBB- Konzern oder Verleihung an Dritte auch ohne Zustimmung des Betroffenen - ohne einen Gesetzeseingriff durchzusetzen, sei auch das akzeptabel, erklärte Gorbach-Sprecher, Ferrari-Brunnenfeld, am Montag.

"Die Ziele bleiben aufrecht, über den Weg dahin müssen die Experten beraten. Wenn es außergesetzliche Lösung geben kann, etwa durch Nachjustierungsmöglichkeit im Rahmen des Kollektivvertrages (KV), warum nicht. Unterm Strich muss es Rechtssicherheit geben und die Regelung halten", sagte Ferrari. Wenn das anders nicht möglich sei, werde man jedoch den gesetzlichen Weg wählen müssen.

Auch Verkehrsstaatssekretär Kukacka hält eine Verhandlungslösung zwischen den Sozialpartnern in Sachen ÖBB-Dientsrechtsreform für möglich. "Ich schließe nicht aus, dass es mit dem Kollektivvertrag (KV) geht", meinte Kukacka. Laut Kukacka sollen die neuerliche ÖBB-Dienstrechtsreform vor allem drei Punkte verankert werden: Die Möglichkeit ÖBB-Mitarbeiter innerhalb des Konzerns zu versetzen und auch anderen Unternehmen zu überlassen sowie die Verankerung von verpflichtenden Umschulungen für nicht entsprechend qualifizierte Mitarbeiter.

Dies sei laut Generalkollektivvertrag zwar derzeit schon möglich, müsse ab entsprechend nachgeschärft werden, meinte er. Der Staatssekretär schloss nicht aus, dass diese Nachschärfungen auch via Kollektivvertrag durchgeführt werden könnten, betonte aber, dass es dabei Probleme, etwa mit dem Kündigungsschutz der ÖBB-Mitarbeiter geben könnte. Auf Grund dieses Kündigungsschutzes können Eisenbahner auch nicht entlassen werden, wenn sich gegen eine Versetzung wehren.

Kukacka verweist darauf, dass Mitarbeiter, die sich ihrer Versetzung widersetzen, wegen des Kündigungsschutzes keine Sanktionen zu befürchten hätten. Grundsätzlich antasten will der Staatssekretär den Kündigungsschutz aber auch nicht. Schließlich sei dieser verfassungsrechtlich abgesichert: "Daran kann und wird die Regierung nichts ändern, weil das in den Einzelverträgen der Mitarbeiter so geregelt ist."

Zur weiteren Vorgehensweise meinte Kukacka, dass es kommende Woche ein Gespräch zwischen der Regierung und dem ÖBB-Vorstand geben werde. Danach werde man versuchen, "in ganz normalen Gespräch mit der Gewerkschaft" den Reformbedarf umzusetzen. An einen Streik glaubt der ÖVP-Politiker übrigens nicht, da weder der Regierung noch der Gewerkschaft an einem Streik gelegen sei.

(apa/red)

7.11.2005 18:37