Beitritt: Brüssel legte EU-Fortschritts-Berichte zu Türkei und Kroatien vor
- Zu Ankara: Zahlreiche Mängel bei Menschenrechten
- Zagreb muss flüchtigen General Gotovina ausliefern
Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihre diesjährigen Fortschrittsberichte zur Türkei und Kroatien vorgelegt. Gegenüber Ankara kritisierte die EU-Kommission Mängel bei der Gewährung von Menschen- und Minderheitenrechten. Menschenrechtsverletzungen seien zwar seltener geworden, "kommen aber immer noch vor", betonte die Kommission. Von Kroatien wird auch nach der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen die Auslieferung des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Ante Gotovina eingefordert.
Obwohl die UNO-Chefanklägerin Carla del Ponte Zagreb volle Zusammenarbeit mit dem Kriegsverbrechertribunal (ICTY) bescheinigt habe, sei die Auslieferung Gotovinas für den weiteren Fortschritt "entscheidend", hieß es. "Es ist entscheidend, dass Kroatien die volle Zusammenarbeit mit dem ICTY aufrecht erhält und alle notwendigen Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass der letzte verbleibende Angeklagte ausfindig gemacht, verhaftet und nach Den Haag überstellt wird", heißt es in dem Dokument.
In der Türkei müsse die Ahndung von Folter und Misshandlung "energischer" durchgesetzt werden, obwohl die rechtlichen Maßnahmen dazu geschaffen worden seien. "Die Türkei hat breite und bedeutende Reformen durchgeführt", sagte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn. "Aber das Tempo der Veränderungen hat 2005 abgenommen." Trotz gewissen Fortschritten sei die Umsetzung von Grundfreiheiten nach wie vor mangelhaft, vor allem in den Bereichen Meinungsfreiheit, Frauenrechten, Religion und Gewerkschaftsrechten. Rehn nannte ausdrücklich den Fall des türkischen Schriftstellers Orhan Pamuk, der sich wegen Herabsetzung des Türkentums vor Gericht verantworten muss.
Trotz der Verabschiedung einer umfassenden Justizreform und Reformen in den Beziehungen zwischen Zivilsphäre und Militär "üben die Streitkräfte noch immer Einfluss aus", kritisiert die Kommission. Die Staatsanwaltschaft in der Türkei eröffne nach wie vor Strafverfahren gegen Personen, die gewaltlos ihre Meinung äußerten. Wirtschaftlich erfülle die Türkei erstmals die Bedingungen, um als "funktionierende Marktwirtschaft" eingestuft zu werden. Verbesserungen ortet die Kommission bei der Finanzverwaltung- und -kontrolle, der Regulierung des Bankensektors, bei der Privatisierung und beim dem Umfeld für ausländische Investitionen.
Kampf gegen Korruption Kernpunkt
Kroatien mahnte Rehn auch dazu, den Kampf gegen die Korruption zu verschärfen und Minderheitenrechte ausreichend zu garantieren. Bei der gerichtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechern attestiert die Kommission Kroatien zwar Fortschritte, nach wie vor bestehe allerdings "eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber Angeklagten serbischer Volkszugehörigkeit". Generell verlangt die EU-Behörde einen "entschlosseneren Einsatz" bei der Reform des Justizsystems, um den enormen Rückstau unerledigter Strafsachen aufzuarbeiten.
Mängel ortet die EU-Behörde auch bei Minderheitenrechten, obwohl sich die Lage generell verbessert habe. So seien Serben und Roma nach wie vor Diskriminierung ausgesetzt. Trotz positiver Entwicklungen bei der Flüchtlingsrückführung stelle die Unterbringung dieser Menschen nach dem Verlust ihrer Wohnungen und Eigentumsrechte nach wie vor ein großes Problem dar. Verantwortliche für derartige ethnische Diskriminierungen müssten stärker zur Rechenschaft gezogen werden.
Weiterhin bescheinigt die EU-Kommission Kroatien trotz Mängeln den Status einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem EU-Wettbewerbsdruck Stand halten kann. Im nächsten Jahr will die EU-Kommission die Beitrittshilfen für Kroatien auf 140 Millionen Euro aufstocken. In diesem Jahr sind 105 Millionen Euro dafür vorgesehen.
Weiters empfahl die Kommission, Mazedonien den Status eines "Beitrittskandidaten" zu verleihen. Verhandlungen würden allerdings erst aufgenommen, wenn das Land alle dafür erforderlichen Kriterien erfülle, sagte Rehn, der am morgigen Donnerstag in die mazedonische Hauptstadt Skopje reist.
(apa)
